Gewalt vor Schalke-Spiel

Hertha BSC muss Strafe zahlen – Teilausschluss droht

14.07.2026 – 12:30 UhrLesedauer: 1 Min.

Brand bei den Fans des FC Schalke 04 nach Spielschluss im Januar (Archivbild): Im Vorfeld kam es zu Ausschreitungen zwischen Hertha-Fans und der Polizei. (Quelle: IMAGO/KROEGER/RHR-FOTO/imago)

Vermummte Fans und Pfefferspray-Einsatz der Polizei: Das DFB-Sportgericht bestraft Hertha BSC erneut – und warnt den Verein.

Das DFB-Sportgericht hat Hertha BSC wegen Fanausschreitungen zu 50.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil vom 13. Juli 2026 ist rechtskräftig.

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Vor dem Zweitligaspiel gegen Schalke 04 am 19. Januar 2026 sei die Lage bereits vor dem Anpfiff eskaliert. Im Einlassbereich der Ostkurve griffen vermummte Hertha-Anhänger nach Angaben des Sportgerichts die Polizei an – mit Absperrgittern und Metallmülleimern. Die Beamten hätten dann Pfefferspray eingesetzt. 31 Fans und 21 Polizisten seien leicht verletzt und vor Ort behandelt worden.

DFB: Verletzte vor allem durch Pfefferspray

Strafmildernd wertete der DFB-Kontrollausschuss, dass die Auseinandersetzungen wechselseitiger Natur waren und sämtliche Verletzungen auf den Pfefferspray-Einsatz zurückgingen – nicht auf direkte Gewalt durch Fans. Schwerer wog das hohe Eskalationspotenzial und der Einsatz schwerer Gegenstände gegen Einsatzkräfte.

Die Fanhilfe Hertha BSC kritisierte nach den Auseinandersetzungen auch die Arbeit der Polizei und nannte den Einsatz unverhältnismäßig. Für Hertha BSC ist es bereits die fünfte Verurteilung innerhalb von zwei Spielzeiten. Allein seit November 2024 zahlte der Verein mehr als 175.000 Euro an Strafen. Der Kontrollausschuss machte unmissverständlich klar: Beim nächsten Vorfall droht ein Zuschauer-Teilausschluss.

Bis zu 16.600 Euro der Strafe darf Hertha in eigene Sicherheits- oder Gewaltpräventionsmaßnahmen investieren. Den Nachweis muss der Verein bis zum 31. Dezember 2026 beim DFB einreichen.

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