Die Höhe des Grundrentenzuschlags hängt von zwei Faktoren ab: der Anzahl an Grundrentenzeiten und der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens. Um die Grundrente in voller Höhe erhalten zu können, müssen Sie mindestens 35 Jahre an Grundrentenzeiten aufweisen. Zwischen 33 und 35 Jahren wird der Zuschlag gestaffelt ausgezahlt – also in gekürzter Form.
Dafür nutzt die Rentenversicherung den sogenannten Begrenzungswert. Er beträgt bei 33 Jahren 0,4 Entgeltpunkte, also 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes, und steigt gleichmäßig auf 0,8 Entgeltpunkte, also 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes, bei 35 und mehr Jahren.
Mit anderen Worten: Wer nur die Mindest-Grundrentenzeit von 33 Jahren erfüllt, dessen Rentenpunkte können nur auf 0,4 Rentenpunkte aufgewertet werden. Wer auf die Maximal-Grundrentenzeit von 35 Jahren kommt, dessen Rentenpunkte können auf 0,8 Rentenpunkte aufgewertet werden. Dazwischen gelten individuelle Höchstbeträge, die sich mit jedem Monat mehr an Grundrentenzeit um einen weiteren Bruchteil an Rentenpunkten nach oben verschieben, also beispielsweise 0,65 Rentenpunkte für 34 Jahre und 3 Monate.
Je nachdem, welcher individuelle Höchstbetrag für Sie gilt, kann es also sein, dass Ihr Grundrentenzuschlag bei null Euro liegt, obwohl Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Nämlich dann, wenn Ihr Schnitt an Rentenpunkten über dem Höchstbetrag liegt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie im Schnitt auf 0,5 Rentenpunkte kommen, aber nur auf 33 Jahre Grundrentenzeiten. Ihre Rentenpunkte könnten dann nur bis zum Wert von 0,4 aufgewertet werden. Da sie aber ohnehin schon darüber liegen, gibt es den Zuschlag nicht.
Details zur Berechnung und ein Beispiel finden Sie unten.
Das kommt darauf an, wie lange Sie als Minijobber gearbeitet haben – und ob Sie zwischenzeitlich mehr als die Minimalgrenze von 30 Prozent des Durchschnittslohnes hinaus verdient haben. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, haben Sie keinen Anspruch auf die Grundrente. Eine Grundrente mit Minijobs allein ist nicht möglich.
Allerdings: Ein Minijob kann dafür sorgen, dass Sie überhaupt Anspruch auf die Grundrente haben – wenn Sie zusätzlich Jahre haben, in denen Sie mindestens die 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhalten haben.
Denn als Minijobber sind Sie in der Regel rentenversicherungspflichtig – außer Sie lassen sich davon entbinden (lesen Sie hier, was die Nachteile sind). Wenn Sie in die Rentenversicherung einzahlen, erwerben Sie einen entsprechenden Anspruch auf die Grundrente.
