Schutz vor Herpes Zoster
Gürtelrose-Impfung – die wichtigsten Fragen und Antworten
Aktualisiert am 07.11.2025 – 11:02 UhrLesedauer: 3 Min.
Fast alle Erwachsenen tragen das Virus für Gürtelrose in sich. Deren Folgen sind oft sehr schmerzhaft und lang anhaltend. Doch eine Impfung bietet Schutz.
Gürtelrose – fachsprachlich Herpes Zoster genannt – kann sehr unangenehm verlaufen und die Lebensqualität stark einschränken. Das ursächliche Virus kann auf zwei Wegen in den Körper gelangen: durch eine Infektion, die meist schon im Kindesalter stattfindet – dann entstehen erst einmal Windpocken. Oder durch eine Windpocken-Impfung mit einem Lebendimpfstoff.
In beiden Fällen bleibt das Virus lebenslang im Körper. Solange es ruht, ist davon nichts zu spüren. Erst wenn es wieder aktiv wird (was Jahrzehnte dauern kann), entsteht Gürtelrose. Eine Impfung kann der Erkrankung aber wirksam vorbeugen. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Schutzmaßnahme.
Gürtelrose entsteht, wenn das Immunsystem geschwächt ist – etwa altersbedingt oder auch durch eine Krankheit oder eine Behandlung. Für die vorbeugende Impfung sind in Deutschland zwei verschiedene Impfstoffe zugelassen:
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die Gürtelrose-Impfung mit dem Totimpfstoff allen Personen ab 60 Jahren. Zudem sollten sich alle Personen schon ab 18 Jahren impfen lassen, deren gesundheitliches Risiko durch eine Grunderkrankung oder eine Behandlung erhöht ist – etwa durch:
Damit die empfohlene Gürtelrose-Impfung ihre volle Wirksamkeit erreichen kann, sind zwei Dosen des Totimpfstoffs nötig – verabreicht im Abstand von mindestens zwei bis höchstens sechs Monaten. Der Impfstoff wird in den Muskel gespritzt.
Fällt der Abstand zwischen den beiden Impfungen länger aus, ist das in der Regel kein Problem: Die Schutzwirkung der Gürtelrose-Impfung ist auch dann noch gut, wenn zwischen den zwei Impfterminen mehr als sechs Monate vergehen. Darum reicht es in einem solchen Fall aus, die zweite Impfung so bald wie möglich nachzuholen.
Anders sieht es aus, wenn zwischen den zwei Impfterminen weniger als zwei Monate vergangen sind: Dann kann der Körper keinen ausreichenden Impfschutz aufbauen. Darum sollte in dem Fall zwei bis sechs Monate nach der verfrühten zweiten Gürtelrose-Impfung eine dritte Impfstoffdosis verabreicht werden.
Grundsätzlich nicht geeignet ist die Gürtelrose-Impfung mit dem Totimpfstoff für Menschen, die einen Inhaltsstoff nicht vertragen oder nach der ersten Impfung eine allergische Reaktion entwickelt haben.
Wenn Sie gerade eine schwere Erkrankung mit Fieber haben, sollten Sie die Gürtelrose-Impfung (wie alle anderen Impfungen auch) auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Wer nur einen leichten Infekt hat, kann sich aber bedenkenlos impfen lassen.
Schwangere sollten sich vorsichtshalber nicht gegen Gürtelrose impfen lassen. Denn bislang ist nicht bekannt, wie sich die Verabreichung des Herpes-Zoster-Totimpfstoffs in der Schwangerschaft auswirkt.
Seit dem 1. Mai 2019 ist die Impfung mit dem Herpes-Zoster-Totimpfstoff eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet: Wer gesetzlich krankenversichert ist und zu den Personen gehört, denen die Stiko die Gürtelrose-Impfung empfiehlt, muss die Kosten dafür nicht selbst tragen. Und auch die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der empfohlenen Impfung.
