Sonderausgaben
Riester in der Steuererklärung: So funktioniert die Günstigerprüfung
Aktualisiert am 24.02.2026 – 16:50 UhrLesedauer: 3 Min.

Wer viel verdient, profitiert bei der Riester-Rente vor allem vom Steuervorteil. Denn den Beitrag können Sie als Sonderausgaben geltend machen.
Wer einen Riester-Vertrag abschließt, spart monatlich fürs Alter und kann vom Staat Zulagen und Steuervorteile erwarten. Während von den Zulagen vor allem Familien mit mehreren Kindern profitieren, kommen die steuerlichen Vergünstigungen insbesondere kinderlosen Sparern mit hohem Einkommen zugute. Warum das so ist und was Sie für den Steuervorteil tun müssen.
Dabei gilt: Je mehr Sie verdienen, desto größer fällt der Steuervorteil in absoluten Zahlen für Sie aus. Das liegt am progressiven Einkommensteuertarif, bei dem der Steuersatz mit zunehmendem Verdienst steigt. Die genaue Höhe Ihres Steuervorteils finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
Die Angaben zur Riester-Förderung gehören bei der Steuererklärung als Sonderausgaben in die Anlage AV (Altersvorsorge). Dazu zählen sowohl die eigenen Beiträge als auch die staatlichen Zulagen. Da Banken und Versicherungen inzwischen verpflichtet sind, Riester-Beiträge automatisch an das Finanzamt zu übermitteln, können Sie bei einer Online-Steuererklärung den Belegabruf nutzen. Dann trägt das Programm die Daten automatisch an der richtigen Stelle ein.
Sollten Sie Ihre Einkommensteuererklärung noch auf Papier erledigen, können Sie die Felder für die Riester-Rente frei lassen. Diese sind mit einem „e“ für „elektronische Übermittlung“ gekennzeichnet.
Das Finanzamt führt dann eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Das heißt: Es schaut sich an, ob Ihr Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug in der Summe höher ist als die staatlichen Zulagen. Ist das der Fall, wird Ihnen die Differenz aus Steuervorteil und Riester-Zulagen in Ihrer Einkommensteuererklärung gutgeschrieben. Das trifft vor allem auf kinderlose Besserverdiener zu. Denn diese zahlen mehr eigenes Geld ein, erhalten dafür aber nur die Grundzulage.
Ist der Steuervorteil hingegen kleiner als die Förderung durch die Grund- und gegebenenfalls Kinderzulagen, profitieren Sie nur von den staatlichen Zulagen. Das betrifft in der Regel kinderreiche Familien. Wer keine Kinder hat und nur durchschnittlich verdient, profitiert weder in besonderem Maße vom Steuervorteil noch von den Zulagen.
Nehmen wir an, Sie haben 2024 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 30.000 erzielt. Um die volle Grundzulage in Höhe von 175 Euro zu erhalten, mussten Sie im Jahr 2025 1.025 Euro selbst in den Riester-Vertrag einzahlen (lesen Sie hier, warum). Insgesamt macht das also einen Riester-Beitrag von 1.200 Euro (1.025 Euro + 175 Euro), den Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können.










