Eigentümer

Das passiert, wenn Sie die Grundsteuer nicht zahlen


Aktualisiert am 09.04.2026 – 07:56 UhrLesedauer: 3 Min.

Blick auf den Ort Rech in Rheinland-Pfalz (Symbolbild): Die Grundsteuer müssen Eigentümer in der Regel quartalsweise zahlen.

Blick auf den Ort Rech in Rheinland-Pfalz (Symbolbild): Die Grundsteuer müssen Eigentümer in der Regel quartalsweise zahlen. (Quelle: GgWink/getty)

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, muss Grundsteuer entrichten. Doch was ist, wenn Sie das versäumen? Wir erklären, was dann droht.

Jede Stadt und Gemeinde verlangt von Grundbesitzern Grundsteuer. Wem also ein Grundstück, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung gehören, ist zu der Abgabe verpflichtet. Auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zählen zum Grundbesitz.

Nun kann es jedoch vorkommen, dass Eigentümer die Zahlung verschwitzen – oder sich schlicht nicht leisten können. Welche Folgen das hat und wie lange eine Kommune Anspruch auf die Grundsteuer hat, erklären wir in diesem Ratgeber.

Die Grundsteuer zahlen Sie üblicherweise in vierteljährlichen Raten – und zwar am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Tun Sie das nicht, wird ein Säumniszuschlag fällig (§ 240 AO).

Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent des Grundsteuerbetrags, den Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde schulden. Der Zuschlag wird dabei auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet.

Sind Sie mit Ihrer Grundsteuerzahlung in Verzug, wird Sie die Verwaltung Ihrer Gemeinde zunächst in einer ersten Mahnung dazu auffordern, den fälligen Betrag zuzüglich des Säumniszuschlags innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Lassen Sie die Frist verstreichen, droht Ihnen die Zwangsvollstreckung.

Dagegen können Sie zwar Widerspruch einlegen, die Erfolgsaussichten sind jedoch gering. Stellen Sie stattdessen vorsorglich einen Antrag bei Ihrer Gemeinde, dass diese Ihnen die Zahlung für einen bestimmten Zeitraum stundet.

Ihre Gemeinde hat fünf Jahre lang einen Anspruch auf die Grundsteuer (§ 228 AO). Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch entstanden ist.

Ihre Stadt oder Gemeinde setzt die jährliche Grundsteuer fest. Anschließend erhalten Sie einen Grundsteuerbescheid vom zuständigen Finanzamt. Ändert sich der Hebesatz über einen längeren Zeitraum nicht, kann die Kommune die Höhe der Grundsteuer auch für mehrere Jahre am Stück festsetzen. Was der Hebesatz ist, erfahren Sie hier.

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