Baupolitik in der Hauptstadt

Grüne und Linke klagen gegen Berliner „Schneller-Bauen-Gesetz“

10.11.2025 – 17:48 UhrLesedauer: 1 Min.

Das „Schneller-Bauen-Gesetz“ soll vor allem den Wohnungsbau in Berlin beschleunigen (Archivbild): Nun klagen Linke und Grüne dagegen. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa/dpa-bilder)

Zwei Parteien ziehen vor den Verfassungsgerichtshof: Sie halten Teile des Berliner „Schneller-Bauen-Gesetzes“ für rechtswidrig.

Die Grünen und Linken im Berliner Abgeordnetenhaus haben einen Normenkontrollantrag gegen das „Schneller-Bauen-Gesetz“ beim Verfassungsgerichtshof angekündigt. Die Opposition will eine Teilregelung des Gesetzes verfassungsrechtlich überprüfen lassen.

Der Streitpunkt betrifft die Kompetenzverteilung zwischen Senat und Bezirken. Die umstrittene Regelung erlaubt dem Senat, die Zuständigkeit für Bauprojekte zu übernehmen, wenn diese in den Bezirken zu langsam vorankommen. Grüne und Linke halten es für verfassungswidrig, dass dies bereits für Wohnungsbauprojekte ab 50 Wohneinheiten gelten soll.

Das Abgeordnetenhaus hatte das „Schneller-Bauen-Gesetz“ im Dezember 2024 mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen. Das Gesetzespaket zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Ein dazugehöriges Ausführungsgesetz, auf das sich die Normenkontrollklage bezieht, wurde im Juli 2025 verabschiedet.

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