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Home » Google und Meta sind Einfallstor für Fakeshops: Verbraucherzentrale warnt
Digital

Google und Meta sind Einfallstor für Fakeshops: Verbraucherzentrale warnt

MitarbeiterBy MitarbeiterNovember 6, 2025
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Google und Meta sind Einfallstor für Fakeshops: Verbraucherzentrale warnt

Verbraucherzentrale warnt

Google und Meta: Einfallstor für betrügerische Fakeshops


06.11.2025 – 10:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Onlineshopping: Fakeshops nutzen Werbeplattformen für millionenfachen Betrug. (Quelle: Zoonar/imago-images-bilder)

Jeder achte Online-Shopper fiel schon einmal auf einen Fakeshop herein. Eine Untersuchung zeigt: Google und Meta schalten massenhaft Werbung für die Betrüger.

Die Hälfte aller Fakeshops – also betrügerische Onlineshops, die vortäuschen, Produkte zu verkaufen, die nie geliefert werden oder nur von minderwertiger Qualität sind – schaltet Werbung auf Plattformen von Google oder Meta. Das hat eine Untersuchung der Verbraucherzentralen ergeben. Damit haben die Betreiber dieser Shops das Potenzial, Millionen Nutzer in die Falle zu locken.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 653 Fakeshops untersucht, für die der „Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentralen eine Warnung ausgesprochen hatte. Die Domains dieser Webseiten wurden mit den Werbedatenbanken von Google und Meta abgeglichen. Das Ergebnis: Für die Hälfte der Seiten schalteten Google oder Meta Werbung. Allein die fünf reichweitenstärksten Shops kamen auf mindestens 134 Millionen Impressionen ihrer Anzeigen auf den Google-Plattformen.

Für die Betrüger zahlt sich das aus: Laut einer repräsentativen Forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentrale ist nahezu jeder achte Online-Einkäufer in den vergangenen zwei Jahren auf einen Fakeshop hereingefallen. 70 Prozent der Befragten gaben an, dass sie in dieser Zeit auf einen Onlineshop gestoßen seien, der auf sie unseriös oder betrügerisch gewirkt habe.

Die Verbraucherzentrale testete auch die Meldemöglichkeiten bei den Plattformen. Meta reagierte innerhalb von 24 Stunden auf eine Meldung und nahm die gemeldete Anzeige offline. Allerdings blieben weitere Anzeigen desselben Werbetreibenden aktiv.

Google antwortete erst nach zehn Tagen auf eine Meldung. Die gemeldete Werbeanzeige war zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr online, der Werbetreibende blieb jedoch mit mehreren anderen Anzeigen aktiv.

Der Digital Services Act verpflichtet große Onlineplattformen und Suchmaschinen, Risiken zu erkennen und zu verringern, die durch ihr Geschäftsmodell entstehen können. „Wer mit Werbung sein Geld verdient, darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen“, sagt Ramona Pop, Chefin beim vzbv. „Die großen Plattformen müssen stärker gegen betrügerische Werbung vorgehen. Die Europäische Kommission muss die Regeln des Digital Services Act konsequent durchsetzen.“

Betrügerische Onlineshops werden immer professioneller gestaltet und sind schwerer zu erkennen. Zu günstige Preise und ein fehlendes Impressum bleiben aber deutliche Warnhinweise für zweifelhafte Angebote. Der finanzielle Schaden bei den Betroffenen geht in die Millionen. Über den „Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentrale können Verbraucher unkompliziert prüfen, ob ein Onlineshop seriös ist.

Verbraucher sollten zudem auf sichere Zahlungsmethoden achten. Wenn ein Shop ausschließlich Vorkasse per Überweisung oder Kreditkarte anbietet, ist Vorsicht geboten. Seriöse Anbieter bieten in der Regel auch Bezahldienste wie PayPal an, die einen Käuferschutz beinhalten. Auch fehlende oder unvollständige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie schlechte Bewertungen auf Portalen wie Trustpilot können auf einen Fakeshop hinweisen.

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