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Gibt es für die Witwenrente eine Altersgrenze?


Aktualisiert am 13.03.2026 – 06:00 UhrLesedauer: 1 Min.

In Gedanken: Die Witwenrente soll den Einkommensverlust nach dem Tod des Ehepartners kompensieren.

In Gedanken: Die Witwenrente soll den Einkommensverlust nach dem Tod des Ehepartners kompensieren. (Quelle: Jordi Salas/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Hinterbliebenenrente.

Die Liebe ihres Lebens finden einige erst im fortgeschrittenen Alter. Wer sich dann zu einer Hochzeit entschließt, hat dasselbe Recht auf Hinterbliebenenrente wie jüngere Paare, oder etwa nicht? Das fragt sich eine t-online-Leserin stellvertretend für eine Freundin, die 2021 geheiratet hat und ebenso wie ihr Mann bereits über 70 Jahre alt ist. Konkret möchte sie wissen: „Hat der noch lebende Ehepartner auch in diesem Alter noch Anspruch auf Witwenrente, wenn der andere stirbt?“

Die Antwort ist ganz klar: ja. „Anspruch auf eine Witwenrente haben Ehepaare grundsätzlich, sofern sie bis zum Tod des Partners verheiratet waren und der oder die Verstorbene die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat“, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. „Die Ehe darf also weder rechtskräftig geschieden noch für nichtig erklärt oder aus sonstigen Gründen aufgehoben worden sein.“ Lesen Sie hier, wann Sie eine Ehe aufheben können.

Wurde die Ehe nach dem 1. Januar 2002 geschlossen, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Witwenrente nur dann, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Es gibt allerdings eine Ausnahme: „Stirbt der Ehepartner zum Beispiel bei einem Unfall, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch“, so Manthey. Eine Altersbegrenzung bei der Heirat, die für den Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente eingehalten werden müsste, gebe es nicht.

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