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Home » Gerichtsvollzieher im Dienst erstochen: Richter sprechen Urteil
Panorama

Gerichtsvollzieher im Dienst erstochen: Richter sprechen Urteil

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 11, 2026
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Gerichtsvollzieher im Dienst erstochen: Richter sprechen Urteil

Im Dienst erstochen

Gerichtsvollzieher getötet: Richter sprechen Urteil

Aktualisiert am 11.08.2026 – 10:49 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der Angeklagte im Saal des Landgerichts Saarbrücken (Archivbild): Er muss in die geschlossene Psychiatrie. (Quelle: Laszlo Pinter/dpa)

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Ein Gerichtsvollzieher macht nur seinen Job – und wird mit mehreren Stichen getötet. Die Richter gehen von Mord aus und sprechen ihr Urteil.

Im Prozess um den Tod eines Gerichtsvollziehers hat das Landgericht Saarbrücken den Angeklagten wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah bei dem 42 Jahre alten Deutschen das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des vermindert schuldfähigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Angeklagte hatte den Gerichtsvollzieher in Bexbach (Saarpfalz-Kreis) mit einem Jagdmesser erstochen, als der 58-Jährige eine Zwangsräumung vollstreckte. Die Tat im November 2025 löste bundesweit Entsetzen aus. Der Täter soll mindestens 13 Mal auf Kopf und Oberkörper eingestochen haben.

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Angeklagter soll gerufen haben: „Der ist doch selbst schuld“

Mit dem Urteil bleibt das Gericht hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück: Diese hatte elf Jahre beantragt, die Nebenklage 13 Jahre. Die Verteidigung plädierte lediglich auf Totschlag und eine Haftstrafe von 5 Jahren. Oberstaatsanwältin Sirin Özfirat warf dem nun Verurteilten in ihrem Plädoyer vor, genau von dem bevorstehenden Termin zur Zwangsräumung gewusst zu haben. Nach der Tat soll der Angeklagte laut Zeugen geäußert haben: „Der ist doch selbst schuld.“

Bereits zum Prozessauftakt hatte die Staatsanwaltschaft berichtet, der 42-Jährige habe unmittelbar nach der Tat auch „Das war Notwehr“ und „Da seid ihr selbst schuld“ gerufen.

Schizophrene Erkrankung: Mann nicht voll schuldfähig

Der Angeklagte hingegen ließ im Laufe des Verfahrens über seinen Verteidiger ausrichten, er habe von dem Räumungstermin nichts gewusst und sei überrascht worden. Aus Angst vor Obdachlosigkeit habe er nach einem Messer gegriffen und zugestochen. „Es war weder geplant noch wollte ich, dass es so eskaliert.“ Er habe die Situation als Bedrohung empfunden und befürchtet, angesichts der niedrigen Temperaturen zu sterben.

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Der 42-Jährige leidet nach Angaben seines Verteidigers an einer schizophrenen Erkrankung. Eine Gutachterin hatte dem Mann ein wahnhaftes Verfolgungserleben attestiert. Nach Ansicht der Anklage war daher von verminderter Schuldfähigkeit auszugehen.

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