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Home » Gericht weist Klage gegen App-Rabatte ab
Leben

Gericht weist Klage gegen App-Rabatte ab

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 16, 2026
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Gericht weist Klage gegen App-Rabatte ab

Preis-Rabatte

Penny-Bonus-App: Klage gegen Extra-Rabatte abgewiesen

Aktualisiert am 16.04.2026 – 12:41 UhrLesedauer: 2 Min.

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Einige Rabatte von Penny sind ausschließlich App-Nutzern vorbehalten. (Archivbild) (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-bilder)

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer halten das für ungerecht, unterliegen vor Gericht aber erneut.

Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen (Az. I-13 UKl 7/25).

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der wird jedoch nur registrierten App-Kunden gewährt. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Der Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Den Richtern fehlten ausreichende Belege für eine Diskriminierung, sagte ein Sprecher des Gerichts. Aus den eingereichten Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Eine Skepsis gegenüber dem Internet stelle keine Diskriminierung dar. Eine Revision wurde zugelassen. Nutzt der vzbv dieses Rechtsmittel, müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Streit befassen.

Der Verband erklärte: „Selbstverständlich hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht. Positiv ist allerdings, dass das Oberlandesgericht Hamm die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat.“ Man werde nun die Urteilsgründe prüfen und daraufhin über eine Revision entscheiden.

Die Verbraucherschützer kassieren damit die zweite Niederlage innerhalb kurzer Zeit. Eine ähnliche Klage gegen den Discounter Netto im Zusammenhang mit App-Rabatten war im März bereits von Richtern des Oberlandesgerichts Bamberg abgewiesen worden. Eine Revision war damals nicht zugelassen worden.

Der vzbv geht auch gegen Lidl vor. Der erste Verhandlungstermin ist für September angesetzt. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentriert sich der vzbv zunächst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kunden ein, heißt es.

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