Urteil in München
Mehrjährige Haftstrafen für Syrer wegen Kriegsverbrechen
11.11.2025 – 20:03 UhrLesedauer: 1 Min.
Das Oberlandesgericht München verurteilt drei Syrer zu mehrjährigen Haftstrafen. Die Männer hatten sich dem IS angeschlossen und Kriegsverbrechen begangen.
Das Oberlandesgericht München hat drei Syrer wegen Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Strafen reichen von viereinhalb bis zu fast zehn Jahren Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der Vorsitzende Richter Michael Höhne betonte in seiner Urteilsbegründung: „Freiheitskampf findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Die Grenze zur Strafbarkeit ist jedenfalls dann überschritten, wenn unbeteiligte Dritte getötet oder Kriegsverbrechen begangen werden. Das war hier klar der Fall.“
Nach 86-tägiger Hauptverhandlung verhängte der Staatsschutzsenat Haftstrafen von viereinhalb Jahren, sieben Jahren sowie neun Jahren und zehn Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die drei Männer gehörten einer bewaffneten Rebellengruppe an, die sich 2014 dem Islamischen Staat (IS) anschloss. Die ursprünglich säkulare Vereinigung „Liwa Jund al-Rahman“ („Brigade der Soldaten des Barmherzigen“) nahm ab Sommer 2013 islamistische Züge an.
Der Hauptangeklagte gründete die Vereinigung und bestimmte als Anführer die militärische und ideologische Ausrichtung. Er nutzte Erträge aus einem eroberten Ölfeld für seine Kämpfer und seine Familie.
Ein weiterer Angeklagter filmte Kampfeinsätze und einen Überfall auf ein von Schiiten bewohntes Dorf für Propagandazwecke. Der dritte Mann führte eine Kompanie der Vereinigung an.
Das Gericht stellte klar: Auch der Kampf gegen ein Unrechtsregime rechtfertigt keine Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Für nationale Befreiungsbewegungen bestehe kein Recht auf bewaffneten Widerstand gegen reguläre Truppen. Alle drei Angeklagten flohen nach der militärischen Niederlage des IS nach Deutschland.
