Erstes Urteil
Gericht untersagt Handgepäck-Abzocke bei Billigfliegern
22.03.2026 – 12:44 UhrLesedauer: 2 Min.
Wer mit Billigfliegern reist, zahlt oft Extragebühren fürs Handgepäck. Ein deutsches Gericht hat diese Praxis jetzt erstmals untersagt – weitere Klagen laufen bereits.
Deutschlands Verbraucherschützer haben erstmals vor Gericht durchgesetzt, dass eine Fluggesellschaft keine Zusatzgebühren für normales Handgepäck verlangen darf. Das Oberlandesgericht Hamm gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die spanische Billig-Airline Vueling statt, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet.
Konkret ging es um die Praxis der Airline, lediglich eine kleine Tasche von 20 x 30 x 40 Zentimetern ohne Aufpreis zu erlauben. Wer ein größeres Handgepäckstück mitnehmen wollte, musste zusätzlich bezahlen. Das Gericht erklärte diese Regelung für unzulässig. In der Begründung verwiesen die Richter darauf, dass Handgepäck ein „unverzichtbarer Bestandteil“ der Beförderung sei. Solange Maße und Gewicht in einem angemessenen Rahmen bleiben, dürften Airlines dafür keinen Aufschlag erheben.
Der vzbv hat neben Vueling auch Klage gegen die Fluggesellschaften Easyjet, Eurowings und WizzAir eingereicht. Diese Urteile stehen noch aus. Überdies haben die Verbraucherschützer Norwegian Air, Ryanair, Transavia und Volotea abgemahnt. Die Verfahren sind Teil einer europaweiten Initiative, die der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzorganisationen BEUC koordiniert.
Die Verbraucherschützer stützen sich unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Demnach gehört die Mitnahme von Handgepäck zur normalen Beförderung von Fluggästen und sei keine Zusatzleistung der Airline.
„Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern“, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Dagegen verstoßen viele Fluggesellschaften, indem sie nur Taschen und Rucksäcke im Miniformat ohne Preisaufschlag zulassen.“
Das Urteil kommt zu einem brisanten Zeitpunkt: Am Montag nehmen EU-Parlament, EU-Kommission und die Mitgliedstaaten in Brüssel die Trilog-Verhandlungen über eine Reform der Fluggastrechte wieder auf. Die Gespräche gelten als schwierig. Das Europäische Parlament will die bestehenden Passagierrechte stärken, während der Rat der Mitgliedstaaten diese in Teilen abschwächen möchte. Eine frühere Verhandlungsrunde war im Dezember 2025 ohne Einigung geblieben.
Für Billigflieger steht dabei viel auf dem Spiel: Sie kalkulieren ihre günstigen Ticketpreise häufig mit Zusatzeinnahmen aus Gepäckgebühren gegen.
Pop forderte praxistaugliche Regeln: „Die aktuellen Vorgaben sind zu schwammig, führen zu Chaos, Kostenfallen und zahlreichen Gerichtsverfahren.“ Im Ticketpreis sollten nach Vorstellung des vzbv ein kleines persönliches Gepäckstück sowie ein standardisiertes Handgepäck mit einem Kantenmaß von mindestens 115 Zentimetern und einem Gewicht von zehn Kilogramm enthalten sein.
