Bundestag

Gericht: Kein Bundestagsausweis wegen Russland-Kontakten

Aktualisiert am 13.02.2026 – 11:59 UhrLesedauer: 1 Min.

Nach einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg steht einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten kein eigener Parlamentsausweis zu. (Sxmbolbild) (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/dpa-bilder)

Die Bundestagsverwaltung hat Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Abgeordneten-Mitarbeiters. Er bekommt keinen Hausausweis – und zieht vor Gericht. Das bestätigt die Zweifel.

Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden (OVG).

Die Verwaltung durfte aus Sicht der Richter davon ausgehen, dass der Mann ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages darstellt, wie es hieß. Dem Betroffenen bleibt damit nach Gerichtsangaben grundsätzlich der Zutritt zu den Bereichen verwehrt, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Der betroffene Mitarbeiter habe nicht überzeugend dargelegt, dass er die nötige Zuverlässigkeit besitze, argumentierte das OVG. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung der Vorinstanz, dem Berliner Verwaltungsgericht.

Dieses wird den Fall noch in der Hauptsache prüfen. Dem Gericht liegen nach Justizangaben zwei weitere Klagen vor von Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten, denen ebenfalls ein personalisierter Bundestagsausweis verwehrt wurde.

Nach der Hausordnung des Bundestages sowie den Zugangs- und Verhaltensregeln müssen sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Abgeordneten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen, bevor ihnen so ein Ausweis ausgestellt wird.

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