Gericht verbietet Werbung

Heuschnupfenmittel: Dieses Versprechen stimmt nicht


19.05.2026 – 10:44 UhrLesedauer: 1 Min.

Rund 15 Prozent der Menschen in Deutschland leiden unter Heuschnupfen. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)

Die Heuschnupfensaison ist derzeit in vollem Gange. Medikamente versprechen Linderung, häufig auch ohne Nebenwirkungen – doch nicht jede Aussage hält vor Gericht stand.

15 Prozent der Deutschen leiden laut Robert Koch-Institut an Heuschnupfen. Zur Linderung nehmen viele Betroffene Antihistaminika. Diese haben jedoch häufig eine unliebsame Nebenwirkung: Sie machen müde. Ein Hersteller bewarb sein Allergiemittel nun jedoch mit der Aussage: „Macht nicht müde“.

Doch diese Aussage hielt vor dem Landgericht Frankfurt nicht stand. Die Wettbewerbskammer des Frankfurter Gerichts (Aktenzeichen: 2-06 O 135/26) kassierte die Aussage des Pharmaunternehmens Opella, mit der dieses sein Medikament „Allegra“ bewarb.

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Auf seiner Webseite hatte das Unternehmen seine Werbeaussagen mit dem Hinweis versehen, dass Müdigkeit und Schläfrigkeit in Studien mit vergleichbarer Häufigkeit wie unter Placebo aufgetreten seien. In den Fachinformationen zum Medikament wird allerdings aufgeführt, dass Schläfrigkeit eine häufige und Müdigkeit eine gelegentliche Nebenwirkung sein können.

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Aussagen sind irreführend

Diesen Widerspruch aus Fachinformationen und Werbeaussage bewertete das Gericht als irreführend. Die Werbeaussagen würden auch nicht durch den Hinweis auf die durchgeführten Studien gestützt. Der bloße Vergleich mit einer Personengruppe, der ein Placebo verabreicht wurde und die ein vergleichbares Ausmaß an Müdigkeit beschrieb, reiche nicht aus. Vielmehr hätte das Unternehmen beweisen müssen, dass die Einnahme der Tabletten tatsächlich nicht zur Ermüdung führt.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Opella hat jedoch bereits reagiert und seine Werbeaussage angepasst. So wird das Medikament inzwischen mit „Macht nicht müder“ angepriesen.

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