Close Menu
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Digital
  • Leben
  • Mobilität
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Unterhaltung
    • Im Trend
    • Pressemitteilung
Gerade angesagt
Rettungswesten hängen als Kreuz am Eingang – Grund

Rettungswesten hängen als Kreuz am Eingang – Grund

Juni 8, 2026
Antiterrorzentrum ermittelt nach Brand in Umspannwerk

Antiterrorzentrum ermittelt nach Brand in Umspannwerk

Juni 8, 2026
Somalia-Schiedsrichter Artan darf nicht in die USA einreisen

Somalia-Schiedsrichter Artan darf nicht in die USA einreisen

Juni 8, 2026
E-Auto-Vermieter aus Thüringen ist insolvent

E-Auto-Vermieter aus Thüringen ist insolvent

Juni 8, 2026
Marius Borg Høiby soll freikommen

Marius Borg Høiby soll freikommen

Juni 8, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
Deutsch Sprechen
Abonniere jetzt
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Digital
  • Leben
  • Mobilität
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Unterhaltung
    • Im Trend
    • Pressemitteilung
Deutsch Sprechen
Home » Gericht erklärt Grenzkontrollen erneut für rechtswidrig
Digital

Gericht erklärt Grenzkontrollen erneut für rechtswidrig

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 13, 2026
Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Gericht erklärt Grenzkontrollen erneut für rechtswidrig

Keine Folgen für aktuelle Maßnahmen

Grenzkontrollen rechtswidrig: Neues Urteil gibt Klägerin recht

Aktualisiert am 10.04.2026Lesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Polizisten bei Kontrolle (Symbolbild): Ein Mann kontrolliert ein Fahrzeug. (Quelle: Marijan Murat)

Seit 2015 wird an der Grenze zwischen Österreich und Bayern kontrolliert – die Ausnahmeregel wurde mehrfach verlängert. Nun gibt es ein weiteres Urteil, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit nährt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze in einem weiteren Verfahren im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Konkret hatte eine Frau gegen vier Kontrollen durch die Bundespolizei in den Jahren 2022 und 2023 geklagt.

Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage der Deutschen abgewiesen, der VGH als Berufungsinstanz gab ihr nun aber recht. Unmittelbare Folgen für die aktuell weiter stattfindenden Grenzkontrollen hat das Urteil indes nicht.

Die VGH-Richter urteilten, die Anordnung zur Verlängerung der Grenzkontrollen sei vom Bundesinnenministerium jeweils nicht entsprechend den Vorschriften des Schengener Grenzkodex und gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet worden. Rechtlich erforderlich sei dafür – bezogen auf die jeweiligen, sechsmonatigen Zeiträume zwischen November 2021 und Mai 2022 sowie zwischen November 2022 und Mai 2023 – eine neue, ernsthafte Bedrohung.

Die Begründung im Wesentlichen mit einer „weiterhin“ hohen Sekundärmigration oder mit einer Belastung der Aufnahmekapazitäten für Geflüchtete erachtete der VGH nicht als ausreichend. Eine neue, ernsthafte Bedrohungslage sei den damaligen Anordnungsschreiben zur Verlängerung der Grenzkontrollen „nicht substantiiert zu entnehmen“ gewesen.

Zudem stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, die Grenzkontrollen könnten nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht mit dem Argument der nationalen Sicherheit oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit gerechtfertigt werden.

Das VGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Die Frau aus Deutschland hatte 2022 und 2023 ihren Wohnsitz in Wien und reiste dabei mehrfach mit Fernbussen oder der Bahn zu ihrem früheren Wohnort nach München. Dabei war sie mehrfach kontrolliert worden.

Vor gut einem Jahr hatte der VGH schon einmal ein ähnliches Urteil gefällt. Damals hatte ein Österreicher wegen einer Kontrolle durch Bundespolizisten im Juni 2022 in einem Zug in Bayern geklagt und vom VGH recht bekommen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Ähnliche Neuigkeiten

Lautstärke einstellen – so geht’s
Digital

Lautstärke einstellen – so geht’s

Juni 8, 2026
KI-Anwendung soll zur Super-App werden
Digital

KI-Anwendung soll zur Super-App werden

Juni 8, 2026
starke Welt, sperriges Spiel – zurück im Minental
Digital

starke Welt, sperriges Spiel – zurück im Minental

Juni 8, 2026
Frankfurter Student gewinnt Apples Entwickler-Wettbewerb
Digital

Frankfurter Student gewinnt Apples Entwickler-Wettbewerb

Juni 8, 2026
Betrüger locken mit angeblichem Steuerguthaben
Digital

Betrüger locken mit angeblichem Steuerguthaben

Juni 8, 2026
Besuchen Sie die Inseln Hvar, Brač und Vis
Digital

Besuchen Sie die Inseln Hvar, Brač und Vis

Juni 8, 2026

Abonnieren Sie Neuigkeiten

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten und Updates aus Deutschland direkt in Ihren Posteingang.

Redakteurfavoriten
Antiterrorzentrum ermittelt nach Brand in Umspannwerk

Antiterrorzentrum ermittelt nach Brand in Umspannwerk

Juni 8, 2026
Somalia-Schiedsrichter Artan darf nicht in die USA einreisen

Somalia-Schiedsrichter Artan darf nicht in die USA einreisen

Juni 8, 2026
E-Auto-Vermieter aus Thüringen ist insolvent

E-Auto-Vermieter aus Thüringen ist insolvent

Juni 8, 2026
Marius Borg Høiby soll freikommen

Marius Borg Høiby soll freikommen

Juni 8, 2026
Wo fehlen bei dieser Aufgabe die Plus-Zeichen?

Wo fehlen bei dieser Aufgabe die Plus-Zeichen?

Juni 8, 2026
Neueste Beiträge
Wann ist sie erlaubt, wann eine Straftat?

Wann ist sie erlaubt, wann eine Straftat?

Juni 8, 2026
Lautstärke einstellen – so geht’s

Lautstärke einstellen – so geht’s

Juni 8, 2026
Britischer Premierminister: Big Tech muss explizite Inhalte für Kinder einschränken

Britischer Premierminister: Big Tech muss explizite Inhalte für Kinder einschränken

Juni 8, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Deutsch Sprechen. All Rights Reserved.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Geschäftsbedingungen
  • Kontakt

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.