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Home » Gericht erklärt Grenzkontrollen erneut für rechtswidrig
Digital

Gericht erklärt Grenzkontrollen erneut für rechtswidrig

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 13, 2026
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Gericht erklärt Grenzkontrollen erneut für rechtswidrig

Keine Folgen für aktuelle Maßnahmen

Grenzkontrollen rechtswidrig: Neues Urteil gibt Klägerin recht

Aktualisiert am 10.04.2026Lesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Polizisten bei Kontrolle (Symbolbild): Ein Mann kontrolliert ein Fahrzeug. (Quelle: Marijan Murat)

Seit 2015 wird an der Grenze zwischen Österreich und Bayern kontrolliert – die Ausnahmeregel wurde mehrfach verlängert. Nun gibt es ein weiteres Urteil, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit nährt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze in einem weiteren Verfahren im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Konkret hatte eine Frau gegen vier Kontrollen durch die Bundespolizei in den Jahren 2022 und 2023 geklagt.

Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage der Deutschen abgewiesen, der VGH als Berufungsinstanz gab ihr nun aber recht. Unmittelbare Folgen für die aktuell weiter stattfindenden Grenzkontrollen hat das Urteil indes nicht.

Die VGH-Richter urteilten, die Anordnung zur Verlängerung der Grenzkontrollen sei vom Bundesinnenministerium jeweils nicht entsprechend den Vorschriften des Schengener Grenzkodex und gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet worden. Rechtlich erforderlich sei dafür – bezogen auf die jeweiligen, sechsmonatigen Zeiträume zwischen November 2021 und Mai 2022 sowie zwischen November 2022 und Mai 2023 – eine neue, ernsthafte Bedrohung.

Die Begründung im Wesentlichen mit einer „weiterhin“ hohen Sekundärmigration oder mit einer Belastung der Aufnahmekapazitäten für Geflüchtete erachtete der VGH nicht als ausreichend. Eine neue, ernsthafte Bedrohungslage sei den damaligen Anordnungsschreiben zur Verlängerung der Grenzkontrollen „nicht substantiiert zu entnehmen“ gewesen.

Zudem stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, die Grenzkontrollen könnten nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht mit dem Argument der nationalen Sicherheit oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit gerechtfertigt werden.

Das VGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Die Frau aus Deutschland hatte 2022 und 2023 ihren Wohnsitz in Wien und reiste dabei mehrfach mit Fernbussen oder der Bahn zu ihrem früheren Wohnort nach München. Dabei war sie mehrfach kontrolliert worden.

Vor gut einem Jahr hatte der VGH schon einmal ein ähnliches Urteil gefällt. Damals hatte ein Österreicher wegen einer Kontrolle durch Bundespolizisten im Juni 2022 in einem Zug in Bayern geklagt und vom VGH recht bekommen.

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