Nachrichtendienste warnen derzeit vor Spionage und Sabotage aus Russland, besonders seit dem russischen Angriff auf die Ukraine. Diese sei „so präsent wie nie“, stellte der deutsche Militärgeheimdienst MAD erst im Dezember fest.

Ende Januar wurden Strafen für sogenannte Wegwerf-Agenten, die Sabotageaktionen für ausländische Mächte durchführen, verschärft. So werden Handlanger ohne nachrichtendienstliche Ausbildung verstanden, die etwa über soziale Medien angeworben werden und für wenig Geld Schäden anrichten.

Klassische Geheimdienstoperationen mit professionellen Spionen seien durch Sanktionen und die erhöhte Wachsamkeit westlicher Dienste schwieriger geworden, heißt es bei Sicherheitsbehörden.

Das Stuttgarter Gericht muss nun klären, wie viel die drei Angeklagten wussten. War ihnen klar, dass sie im Auftrag eines russischen Geheimdienstes handelten? Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Zum Auftakt machten die Angeklagten weder Angaben zur Person noch zur Sache.

Der Anwalt des 25-Jährigen, der die Testpakete in Köln aufgab, wies die Vorwürfe aber am ersten Verhandlungstag zurück. Die Anklage sei „mit heißer Nadel“ gestrickt, es gebe keine belastbaren Beweise, dass sein Mandant von Sabotageplänen wusste, sagte Verteidiger Martin Heising. Es gebe lediglich einen Chatverlauf, in dem an keiner Stelle die Rede sei von Brandanschlägen.

„Mein Mandant ging nur davon aus, dass er einen Gefälligkeitsdienst leistet, indem er ein Paket für einen Freund bei einem ukrainischen Postanbieter aufgibt“, erklärt Heising. Sollte es wirklich Sabotagepläne gegeben haben, dann wäre sein Mandant „im wahrsten Sinne des Wortes ein nützlicher Idiot“ gewesen. Wer nur ein Paket verschicken soll, müsse auch nicht in etwaige Sabotagepläne eingeweiht werden. Sein Mandant müsse freigesprochen werden.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt – dann soll der leitende Ermittler des Bundeskriminalamts aussagen.

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