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Home » Geheimdienst-Reform: Ärzte fürchten um Patienten-Geheimnis
Gesundheit

Geheimdienst-Reform: Ärzte fürchten um Patienten-Geheimnis

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 4, 2026
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Geheimdienst-Reform: Ärzte fürchten um Patienten-Geheimnis

Mehr Rechte für Spione

Geheimdienstreform: Ärzte fürchten um Patientengeheimnis


04.08.2026 – 13:36 UhrLesedauer: 2 Min.

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Doktor mit Patient: Ärzte betonen die besondere Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zu ihren Patienten. (Quelle: IMAGO / Westend61/imago)

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Die Bundesregierung will die Geheimdienste stärken. Vonseiten der Ärzte gibt es jedoch Kritik. Sie sehen das Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten in Gefahr.

Deutschlands Spione sollen schlagkräftiger werden. Das ist die Grundidee hinter der umfassenden Reform der Nachrichtendienste, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Mitte Juli mit einem gut 700 Seiten starken Gesetzesentwurf auf den Weg brachte. Neben neuen Befugnissen, wie der Manipulation von Smartphones oder Computern, sollen die Geheimdienste künftig auch deutlich mehr Daten „abschnorcheln“ dürfen.

Schnorcheln nach Daten

Datenschnorcheln meint das gezielte Durchsuchen und Analysieren von großen Datenmengen, um versteckte Muster oder spezifische Informationen zu finden. Das bedeutet konkret: Der Auslandsgeheimdienst darf Internetknoten anzapfen, Kommunikationsdaten ausleiten und die personenbezogen erhobenen Daten auswerten. Laut Gesetzesentwurf soll der Geheimdienst diese Maßnahme auf das „notwendige Maß“ beschränken, maximal aber auf 15 Prozent des Datenvolumens. Eine solche Beschränkung ist allerdings kaum zu überwachen.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sorgt nicht nur bei Datenschützern für Kritik, sondern auch bei Ärzten. Diese sehen durch die weitreichenden Befugnisse der Nachrichtendienste, etwa das heimliche Betreten von Wohn- und Geschäftsräumen, das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten in Gefahr.

„Verschwiegenheitsrechte und -pflichten sind im Arzt-Patienten-Verhältnis unabdingbar, denn Patientinnen und Patienten müssen sich Ärztinnen und Ärzten gegenüber offenbaren können, ohne befürchten zu müssen, dass die sensiblen Informationen, die sie preisgeben, an Dritte gelangen“, mahnt die Bundesärztekammer in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Umgekehrt sei es für die Ärzte essenziell, diese Informationen zu erlangen, um die Patienten behandeln zu können.

Knackpunkt ist insbesondere der geplante Paragraf 32 des Entwurfs zum Bundesverfassungsschutzgesetz. Dieser sieht eine Privilegierung bestimmter Berufsgruppen vor. So sollen laut Entwurf Seelsorger, Verteidiger, Abgeordnete, Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände absolut vor Maßnahmen der Nachrichtendienste geschützt werden.

Für andere Berufe mit sogenanntem Zeugnisverweigerungsrecht ist hingegen ein abgestuftes Verfahren vorgesehen. Das bedeutet, dass geheimdienstliche Maßnahmen nicht von vornherein ausgeschlossen sind, sondern im Einzelfall entschieden werden muss, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist.

Berufsgeheimnisträger

Berufsgeheimnisträger sind Personen, die aufgrund ihres Berufs Einblicke in intime und sensible Daten ihrer Kunden oder Patienten haben. Um diese zu schützen, haben sie vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Zu den Berufsgeheimnisträgern gehören neben Ärzten auch Anwälte, Apotheker, Abgeordnete, Journalisten, Notare, Insolvenzverwalter oder Steuerberater.

Diese Ungleichbehandlung kritisieren allerdings die Ärzte. Eine derartige Differenzierung sei nicht „sachgerecht“, so die Kritik, schließlich beeinflusse sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Auch andere Berufsgeheimnisträger, wie beispielsweise Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, kritisieren die Ungleichbehandlung.

Noch handelt es sich bei der Geheimdienstreform nur um einen Entwurf aus dem Bundesinnenministerium. Im August will sich das Bundeskabinett mit der Thematik befassen. Im Anschluss muss das Gesetz dann noch den Bundestag passieren.

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