Enthüllungen im „Spiegel“
Gegen diese drei Vorwürfe wehrt sich Christian Ulmen
02.04.2026 – 07:43 UhrLesedauer: 2 Min.
Der „Spiegel“ berichtete über schwere Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes. Nun geht Ulmen juristisch gegen drei Punkte darin vor.
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat inzwischen Ermittlungen wegen des Verdachts der Nachstellung aufgenommen. Ulmen selbst schwieg bislang öffentlich dazu. Doch nun hat er über seine Anwälte beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Magazin eingereicht.
Konkret geht es um zwei Beiträge: einen Artikel in der Printausgabe vom 20. März 2026 mit der Überschrift „Entblößt im Netz“ sowie einen online erschienenen Text vom 21. März 2026 unter dem Titel „Du hast mich virtuell vergewaltigt“.
In einem Schriftsatz der Kanzlei Schertz Bergmann, der auf den 31. März 2026 datiert ist, richten sich Ulmens Anwälte gegen drei Punkte der Berichterstattung. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 324 O 149/26 geführt.
Erstens soll der „Spiegel“ es unterlassen, den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos hergestellt und verbreitet, auf denen Fernandes zu sehen ist. Zweitens soll das Magazin nicht mehr den Eindruck vermitteln, er habe gegenüber Fernandes wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen sowie sie bedroht, berichtet „Bild“.
Der dritte Punkt betrifft einen Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026. Die Äußerung „Wer […] fehlt, ist Ulmen“ soll der „Spiegel“ laut dem Antrag künftig nicht mehr verbreiten, ohne darauf hinzuweisen, dass zu diesem Termin ausschließlich Fernandes geladen war und er zudem aufgehoben wurde.
Den Verfügungsantrag übermittelten Ulmens Anwälte dem „Spiegel“ am 1. April 2026 mit einer Frist zur Stellungnahme. Eine Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg ist in den nächsten Tagen nicht zu erwarten.
