Nach der Abstimmung
So lange dürfen Plakate nach der Wahl hängen
Aktualisiert am 12.03.2026 – 07:53 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Kommunalwahl in München ist gelaufen – doch für die Parteien beginnt jetzt ein Wettlauf gegen die Zeit. Was passiert, wenn die Frist verstreicht.
Der Wahltag ist vorbei, doch auf Münchens Straßen hängen noch die Plakate der Kandidatinnen und Kandidaten. Wie lange das so bleibt, ist klar geregelt: Spätestens 14 Tage nach der Wahl müssen alle Wahlplakate entfernt sein. Das gilt laut Münchner Plakatierungsverordnung auch für Plakate, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen aufgehängt wurden.
Die Meldung funktioniert in wenigen Schritten: Über den Button „Meldung erstellen“ wählt man die Kategorie „Politische Plakate“ sowie den Grund der Meldung aus, gibt die betroffene Partei an, markiert den genauen Standort und lädt zwei Fotos hoch – eine Nahaufnahme und ein Bild aus weiterer Entfernung. Abschließend wird eine E-Mail-Adresse für Rückfragen angegeben.
Wer über den Inhalt eines Plakats verärgert ist, kann diesen Weg allerdings nicht nutzen: Für den Inhalt der Plakate ist laut Stadt ausschließlich die jeweilige Partei selbst verantwortlich.
