Zur Belustigung von Kollegen
Polizist soll Geflüchteten zum Betteln gedrängt haben
09.10.2026 – 17:42 UhrLesedauer: 2 Min.
Er sollte betteln oder er würde abgeschoben – in Frankfurt soll ein Polizist einen Geflüchteten schwer genötigt haben.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen einen Polizisten des 4. Frankfurter Polizeireviers Anklage wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall erhoben. Ob es zur Eröffnung eines Verfahrens kommt, muss nun das Amtsgericht Frankfurt entscheiden, wie die „Frankfurter Rundschau“ unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft berichtete. Bei einer Verurteilung droht dem 31-Jährigen eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Der Fall liegt bereits rund zwei Jahre zurück. In der Nacht zum 10. Dezember 2024 hatten Polizisten einen Geflüchteten nach einer Kontrolle in Gewahrsam genommen. Auf dem Polizeirevier in der Gutleutstraße unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes soll der angeklagte Polizist dem Mann mitgeteilt haben, dass ihm die Abschiebung drohe. Wenn er dies verhindern wolle, so müsse er bei einem anderen Beamten um Gnade flehen. Dies habe der Mann ernst genommen und sei der Aufforderung zur Belustigung der anwesenden Polizisten nachgekommen.
- Bahnchaos: Betrunkener Lokführer schläft in Zug ein
- Behördenmitarbeiter getötet: Neue Details zum Tatverdächtigen
Der angeklagte Polizist habe seine Stellung als Amtsträger missbraucht, so die Staatsanwaltschaft. Daher wertet sie den Vorfall als schwere Nötigung. Die Anklage war bereits am 14. September dieses Jahres erhoben worden, wurde aber erst jetzt durch einen Bericht der „Frankfurter Rundschau“ öffentlich bekannt. Demnach habe das Polizeipräsidium ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet. Dieser sei nicht mehr im 4. Polizeirevier tätig.
Frankfurt: Justizpanne sorgte für Verzögerung der Anklage
Dass zwischen dem Vorfall und der Anklageerhebung fast zwei Jahre vergingen, ist unter anderem damit zu erklären, dass der Fall elf Monate unbearbeitet blieb. Eine externe Polizeieinheit, die Ende 2024 zur Unterstützung im Bahnhofsviertel eingesetzt worden war, hatte gegen den Polizisten bereits im Januar 2025 Anzeige erstattet.
Diese Justizpanne hatte zu Beginn dieses Jahres schon die hessische Landespolitik erreicht. Nach einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag erklärte das Justizministerium, die anfängliche Verzögerung sei „auf die um zwei Monate verspätete Erfassung des Vorgangs sowie die verspätete Vorlage einer beigezogenen Akte zurückzuführen“. Es handele sich um einen „bedauerlichen Einzelfall“, hieß es in dem Schreiben weiter.
