Langfristiger Vertrag
Kaufpflicht bei BTSV-Leistungsträger greift
04.12.2025 – 14:49 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein Leistungsträger bleibt langfristig bei Eintracht Braunschweig: Bei Florian Flick greift die vereinbarte Kaufpflicht. Der 25-Jährige fehlt allerdings bis Jahresende.
Die Entscheidung ist gefallen: Die Kaufpflicht von Eintracht Braunschweig für Sommer-Neuzugang Florian Flick hat nach seinem zehnten Pflichtspieleinsatz für den BTSV automatisch gegriffen. Der 25-Jährige war zunächst vom 1. FC Nürnberg ausgeliehen worden und bleibt den Löwen nun bis zum 30. Juni 2028 erhalten. Der Vertrag des Profis gilt ligaunabhängig. Zur Hohe der Ablösesumme machte der Verein keine Angaben.
Flick, der sich beim Zweitligaspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern verletzt hatte und operiert werden musste, war nach seinem Wechsel in den vergangenen Wochen zu einem wichtigen Bestandteil der Mannschaft von Trainer Heiner Backhaus geworden.
Sport-Geschäftsführer Benjamin Kessel lobt die Entwicklung des Mittelfeldspielers – und bedauert zugleich dessen Ausfall. „Florian bringt viel Qualität mit und war auf dem Weg zum Führungsspieler. In den vergangenen Wochen zeigte seine Formkurve klar nach oben – umso bitterer ist es, dass er uns bis Jahresende nicht mehr zur Verfügung steht“, sagt Kessel. Dennoch sei man froh über die frühzeitige Klarheit: „In unseren Planungen soll er auch künftig ein wichtiger Baustein sein.“
Auch Flick selbst zeigt sich zufrieden. Er habe sich „vom ersten Tag an super wohl und willkommen bei der Eintracht gefühlt“. Zwar sei es schade, dass er bis Weihnachten nicht eingreifen könne, doch er vertraue der Mannschaft: „Ich bin total überzeugt davon, dass die Mannschaft bis zum Hinrundenende noch wichtige Punkte holen wird. In der Rückrunde greifen wir dann wieder gemeinsam an.“










