Sie wollen oder können nicht länger in Deutschland bleiben – Ihnen fehlen aber die finanziellen Mittel für eine Rückkehr in Ihr Herkunftsland? Dann können Sie organisatorische und finanzielle Unterstützung erhalten.
Wer berät Sie bei der freiwilligen Rückkehr in die Heimat?
In Deutschland gibt es mehr als 750 Stellen, die Beratung zur freiwilligen Rückkehr in Ihr Heimatland anbieten. Dabei handelt es sich entweder um staatliche Stellen (Sozialamt, Ausländerbehörde) oder um nichtstaatliche Organisationen (Wohlfahrtsverbände, Nichtregierungsorganisationen). Die Beratungen verpflichten Sie nicht zur Ausreise und haben auch keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren. Für einen Überblick über die verschiedenen Beratungsstellen nutzen Sie die Suchfunktion auf der Website returnfromGermany.de. Ihr Rückkehrberater kann Ihnen auch bei der Beschaffung fehlender Reisedokumente behilflich sein.
Ist eine Online-Beratung möglich?
Ja, die Internationale Organisation für Migration (IOM) bietet für mehr als 20 Herkunftsländer virtuelle Beratungen an, die Ihnen eine erste Orientierung geben sollen. Sehen Sie hier, für welche Länder und Sprachen virtuelle Beratung verfügbar ist.
Wer kann mir bei der Rückkehr nach Hause helfen?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge organisiert und betreut Ihre Ausreise aus Deutschland über das REAG/GARP-Programm. Das Programm unterstützt Sie bei der Rückkehr in Ihr Herkunftsland. Es unterstützt Sie bei der Organisation der Reise und übernimmt die Reisekosten.
Welche Unterstützung gibt es?
Welche Unterstützung Ihnen zur Verfügung steht, hängt von Ihrer Nationalität und anderen Faktoren ab. Dies wird im Einzelfall bei Ihrer Bewerbung geprüft.
Es stehen Fördermittel zur Verfügung für:
- ein Flug- oder Busticket
- die Kosten für die Fahrt von Ihrem Wohnort zum Flughafen oder (Bus-)Bahnhof
- eine Reisekostenpauschale von bis zu 200 Euro pro Person (bis zu 100 Euro pro Person unter 18 Jahren)
- medizinische Hilfe: während der Reise (z. B. Rollstuhlunterstützung, medizinischer Assistent als Begleitung) und im Zielland (bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro für bis zu drei Monate nach der Ankunft)
- einmalige Starthilfe, wenn Sie Staatsangehöriger eines der folgenden Länder sind:
(1.000 Euro pro Person oder 500 Euro pro Person unter 18 Jahren, maximal 4.000 Euro pro Familie):
Afghanistan, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, Kamerun, China, Elfenbeinküste, DR Kongo, Ägypten, Eritrea, Äthiopien, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Iran, Kenia, Libanon, Libyen, Mali, Mongolei, Marokko, Niger, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Togo, Tunesien, Türkei, Vietnam, Jemen
Für viele Länder gibt es weitere Unterstützung bei der Wiedereingliederung, beispielsweise über das Programm StarthilfePlus. Ob Sie Anspruch auf StarthilfePlus haben, erfahren Sie auf der Seite Ihres Landes.
