Nebelscheinwerfer

Nur wenn die Sicht wirklich schlecht ist (etwa wegen Regen, Nebel oder dichtem Schneefall), dürfen Sie die Nebelscheinwerfer einschalten – und nur zusammen mit dem Stand- oder Abblendlicht.

Diese Scheinwerfer strahlen ihr Licht flach über der Straße aus. Das hat zwei Vorteile: Erstens ist dort weniger Nebel als weiter oben. Und zweitens wird dadurch der Nebel weniger stark angestrahlt, der sich direkt vor den Augen des Fahrers befindet.

Wer trotz Notwendigkeit ohne Nebellicht fährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 90 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Bei besserer Sicht müssen Sie die Nebelscheinwerfer sofort wieder ausschalten (Bußgeld: 20 Euro).

Nebelschlussleuchte

Auch für die Nebelschlussleuchte gelten strenge Regeln: Sie darf wirklich nur bei dichtem Nebel genutzt werden. Und zwar erst dann, wenn die Sichtweite unter 50 Metern (der Abstand zwischen zwei Leitpfosten) liegt. Sonst droht ein Bußgeld (bis zu 35 Euro). Diese Regel gilt innerorts genauso wie außerorts. Und noch etwas: Wenn die rote Nebelschlussleuchte brennt, dürfen Sie höchstens mit Tempo 50 fahren.

Bremsleuchte

An jedem Auto und auch an jedem Anhänger sind hinten zwei Bremsleuchten vorgeschrieben. Sie leuchten rot auf, sobald der Fahrer auf die Bremse tritt, und warnen die Fahrer der folgenden Autos.

Rückfahrscheinwerfer

Der weiß leuchtende Rückfahrscheinwerfer zeigt an, dass ein Auto rückwärts fährt oder damit beginnt. Er wird automatisch aktiviert, sobald Sie den Rückwärtsgang einlegen. Bestimmte Fahrzeuge wie Motorräder benötigen keinen Rückfahrscheinwerfer.

Blinker

Seine offizielle Bezeichnung beschreibt perfekt die Aufgabe des Blinkers: Fahrtrichtungsanzeiger. Wer also seine Fahrtrichtung ändert, muss vorher den Blinker einschalten. Dann leuchten vorn und hinten entsprechend der neuen Fahrtrichtung die gelben Lichter auf.

Standlicht

Das Standlicht (auch Begrenzungslicht genannt) soll haltende Autos besser sichtbar machen. Es leuchtet an der Front und am Heck des Autos. Schalten Sie es zum Parken oder Halten außerhalb geschlossener Ortschaften ein, wenn es keine Straßenbeleuchtung gibt. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt das Parklicht.

Parklicht

Innerorts sollte bei schlechter Sicht aufs parkende Auto das Parklicht eingeschaltet werden. Es ist dasselbe Licht wie beim Standlicht – allerdings leuchtet es nur auf der Seite des Autos, die dem Verkehr zugewandt ist.

Umrissleuchte

Große Fahrzeuge ab einer Breite von 2,10 Metern brauchen Umrissleuchten an ihren äußersten Punkten (vorne weiß, hinten rot). Sie sollen dem übrigen Verkehr rechtzeitig die Ausmaße des Lkw, Busses oder Wohnmobils anzeigen. Bei einer Breite zwischen 1,80 und 2,10 Metern sind Umrissleuchten erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. An schmaleren Fahrzeugen sind sie verboten.

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