„Neues Beweismittel“
Anwalt will Fall Monika Böttcher wieder neu aufrollen
26.03.2026 – 01:59 UhrLesedauer: 3 Min.
Jahrzehnte nach dem Urteil könnte der Fall Monika Böttcher neu verhandelt werden. Ein Anwalt hat einen Wiederaufnahmeantrag beim Landgericht Darmstadt eingereicht.
Es war einer der spektakulärsten Fälle der 1980er-Jahre: Eine Mutter soll ihre zwei Töchter ermordet haben. Monika Böttcher, damals noch mit Familiennamen Weimar, wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Jetzt soll der Fall wieder aufgerollt werden.
Der Anwalt von Böttcher, Gerhard Strate, hat beim Landgericht Darmstadt einen entsprechenden Antrag eingereicht. Grundlage soll ein neues Beweismittel sein. Die zweifache Mutter wurde 1986 beschuldigt, ihre beiden Töchter im Alter von sieben und zehn Jahren getötet zu haben. Die Kinder wurden tot in der gemeinsamen Wohnung aufgefunden. Böttcher selbst hatte die Polizei alarmiert und zunächst angegeben, ein Unbekannter habe die Tat begangen. Die Ermittler zweifelten jedoch früh an dieser Darstellung, auch weil es keine Hinweise auf einen Einbruch gab und sich Widersprüche in ihren Aussagen häuften.
Im Prozess waren Aussagen von Nachbarn ausschlaggebend. Sie wollten die Kinder noch am Vormittag des 4. August auf dem Spielplatz vor dem Haus gesehen haben. Böttcher hatte dies zunächst bestätigt, in einer späteren Aussage aber angegeben, sie habe gegen 3 Uhr nachts ihren Ehemann im Kinderzimmer gefunden, beide Kinder seien tot gewesen. Die Leichen wurden dann weggebracht und später auf nahegelegenen Parkplätzen gefunden. Der Ehemann hatte jede Schuld von sich gewiesen.
Böttcher wurde 1988 wegen Mordes verurteilt. Nach einem Antrag auf Wiederaufnahme stand sie 1996 erneut vor Gericht und wurde 1997 zunächst freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft stellte Revisionsantrag, 1999 wurde der Fall vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt und Böttcher erneut schuldig gesprochen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte im August 2000 den Schuldspruch. Monika Böttcher wurde 2016 aus der Haft entlassen.
Das Landgericht Darmstadt bestätigte, dass ein entsprechender Wiederaufnahmeantrag eingegangen sei. „Da sich die Akten zu diesem Verfahren nicht beim Landgericht Darmstadt befinden, wurden diese nunmehr angefordert“, schrieb ein Sprecher auf Anfrage.
Ziel des Wiederaufnahmeantrags sei die Aufhebung des rechtskräftigen Urteils von 1999 und die Freisprechung seiner Mandantin, schreibt der Anwalt in einem Schreiben, das auf seiner Homepage hinterlegt ist. Das Wiederaufnahmegesuch entspreche dem „ausdrücklichen Wunsch“ seiner Mandantin. Ihr Anwalt Gerhard Strate, der sie damals schon vertrat, zieht die Aussagen der Zeugen in Zweifel.
