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Home » Fahrgast rechnet Rotphase aus – Gericht lehnt das ab
Mobilität

Fahrgast rechnet Rotphase aus – Gericht lehnt das ab

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 26, 2026
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Fahrgast rechnet Rotphase aus – Gericht lehnt das ab

Rotlicht-Streit vor Gericht

Fahrgast zeigt Busfahrer an: Urteil


26.06.2026 – 10:32 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein Fahrgast im Bus (Symbolfoto): Ein Gericht kassiert die Anzeige eines Buspassagiers. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Unai Huizi)

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Ein Fahrgast zeigt einen Busfahrer wegen eines Rotlichtverstoßes an. Seine Beobachtung ist jedoch etwas ungewöhnlich. Hält sie vor Gericht stand?

Niemand mag Besserwisser – und Gerichte schon gar nicht. Ein Fahrgast glaubte aber, es ganz genau zu wissen: Er zählte Sekunden, berechnete die Rotphase und zeigte einen Busfahrer an. Doch seine Anzeige scheiterte an den strengen Anforderungen der Justiz.

Der Fall: Beobachtung und Anzeige

Es geschah an einer Ampel, die der Busfahrer nach einem kurzen Halt überfuhr. Ein Fahrgast im Bus war sich sicher: Die Ampel zeigte schon länger als eine Sekunde Rot. Um sicherzugehen, zählte er von 22 bis 20 die Sekunden herunter und berechnete die Zeit, die der Bus vom Anfahren bis zum Überfahren der Haltelinie benötigte. Mit dieser Berechnung erstattete er Anzeige.

Die Folgen waren ein Bußgeldbescheid über 200 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot für den Busfahrer. Doch der legte Einspruch ein. So landete der Fall vor Gericht.

Strenge Vorgaben: Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde rot ist.Vergrößern des Bildes
Strenge Vorgaben: Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde rot ist. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Photographer: Askolds Berovskis)

Die Entscheidung des Gerichts

Das Bayerische Oberlandesgericht (Az.: 201 ObOWi 105/26) sah die Sache anders als die Bußgeldstelle. Für die Richter war die Methode des Fahrgasts zu ungenau. Das bloße Zählen von Sekunden und das Anstellen von Weg-Zeit-Berechnungen reichten nicht aus, um einen qualifizierten Rotlichtverstoß zu beweisen. Der komplexe Vorgang aus Bremsen, Anfahren und Ampelumschalten sei mit einer solchen Schätzung nicht zu erfassen. Außerdem saß der Zeuge in der Mitte des Busses und hatte keinen vollständigen Überblick über die Situation.

Das Gericht wertete den Vorfall daher lediglich als einfachen Rotlichtverstoß. Das Bußgeld hierfür liegt in der Regel bei 90 Euro, ein Fahrverbot wird nicht verhängt. Es käme erst bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall infrage.

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Strenge Anforderungen

Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits länger als eine Sekunde Rot zeigt. Die Strafen sind gestaffelt:

  • 200 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot,
  • 320 Euro Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot bei Gefährdung anderer,
  • 360 Euro Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot bei einem Unfall.

Das Urteil zeigt: Sekunden zählen reicht nicht. Bei qualifizierten Rotlichtverstößen stellen Gerichte hohe Anforderungen an die Beweislage. Ohne objektive Beweise bleibt es bei einem einfachen Verstoß. Und damit auch bei deutlich milderen Strafen.

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