Mann missbraucht Rettungsgasse
Autofahrer bremst Notarzt aus – hohe Strafe
13.10.2026 – 09:24 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein 36-Jähriger sieht das Blaulicht und hört die Sirene eines Notarztwagens. Das begreift er als Chance, um schneller voranzukommen. Dafür gibt es jetzt die Quittung.
Fünf Minuten bei einem medizinischen Notfall können entscheidend sein. Diese Zeit hat ein Notarzt verloren, weil ein Autofahrer vor ihm einfach keinen Platz machen wollte – und zwar sechs Kilometer lang nicht. Am Montag präsentierte ein Richter am Amtsgericht Augsburg dafür die Rechnung: Der 36 Jahre alte Angeklagte muss 13.500 Euro zahlen – und verliert seinen Führerschein.
Das Gericht sprach den Beschuldigten wegen Nötigung und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
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Laut der Staatsanwaltschaft fuhr der 36-Jährige im Gegensatz zu allen anderen Autofahrern nicht zur Seite, als im Juni des vergangenen Jahres ein Notarztwagen mit Blaulicht und Sirene auf der Bundesstraße 17 unterwegs war. Er soll weiter vor dem Einsatzwagen hergefahren sein und alle Signale der Einsatzkräfte missachtet haben, um die Rettungsgasse zu nutzen und sich den Weg von dem Notarzt quasi freiräumen zu lassen.
„Vitale Bedrohungslage“: Notarztwagen betätigt „Presslufthorn“
Wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtete, stand der Notarzt unter Zeitdruck, es ging demnach um eine „vitale Bedrohungslage“. Die Besatzung des Einsatzwagens habe daher vorgehabt, „mit maximaler Geschwindigkeit unter Nutzung des Signalhorns“ über die Bundesstraße zu fahren. Der Fahrer habe die Lichthupe betätigt, um auf sich aufmerksam zu machen. Außerdem sei das sogenannte „Presslufthorn“ eingesetzt worden, das noch einmal lauter sei als der normale Signalton. Trotzdem blieb der 36-Jährige beharrlich vor den Rettungskräften.
Er fuhr dabei zwar langsamer, als der Notarzt gerne gewesen wäre – aber deutlich schneller, als eigentlich erlaubt. Die deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit brachte dem 36-Jährige die Verurteilung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein. Der Richter legte eine Strafe von 180 Tagessätzen zu je 75 Euro fest. Zudem ordnete er an, dass der Fahrer frühestens nach zwei Jahren wieder einen neuen Führerschein beantragen darf.
