Zur Rentenkommission gehören zehn Wissenschaftler und drei Vertreter der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD.
Pensionen in der Diskussion: Weniger Verbeamtungen gefordert
Der Bund der Steuerzahler und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatten zuletzt weniger Verbeamtungen gefordert. Dem schloss sich die Rentenkommission an. Sie rät Bund und Ländern, sie sollten „die Anzahl ihrer Verbeamtungen deutlich einschränken.“ Beamte sollten Menschen sein, die mit hoheitlichen Aufgaben zu tun hätten, „die mit Grundrechtseingriffen im engeren Sinne verbunden sind, das heißt öffentliche Gewalt, Befehl und Zwang“.
Bund und Länder müssten bei weiteren Verbeamtungen ausreichende Rücklagen für die späteren Pensionen schaffen. Zudem müssten alle schon erfolgten sowie künftigen Anpassungen des Rentenrechts wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, etwa Änderungen der Regelaltersgrenze und der Rentenanpassung.
Beamte sollen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung
Die Kommission hatte darauf verzichtet, eine Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung zu fordern. Anders sieht es hingegen bei künftigen Selbstständigen sowie Politikerinnen und Politikern aus, für die eine solche Forderung aufgestellt wurde.
Die Experten verweisen auf hohe verfassungsrechtliche Hürden und das Länderbeamtenrecht. Eine Vereinheitlichung könne sich dadurch über einen sehr langen Zeitraum hinziehen. Die Kommission warnt in diesem Fall vor einer jahrzehntelangen Übergangsphase – und einer Doppelbelastung der Haushalte von Bund und Ländern.
Milliardenkosten für Haushalte von Bund und Ländern
Gut 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre gibt es in Deutschland (Stand 1. Januar 2025) nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Ihr Ruhegehalt betrug zu dem Zeitpunkt 3.416 Euro brutto. Die Zahl der Pensionsempfänger hat sich in den zurückliegenden 30 Jahren mehr als verdoppelt.
Für die Haushalte von Bund und Ländern sind die Pensionen ein riesiger Kostenfaktor. Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben für Pensionen ehemaliger Staatsbediensteter den Statistikern zufolge auf 56,9 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Den Großteil müssen die Länder aufbringen, etwa für ehemalige Polizisten und Lehrer.










