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Das Treffen des Ministerkomitees des Europarates endete am Freitag in Chisinau, Moldawien. Ganz oben auf der Agenda der europäischen Staats- und Regierungschefs standen die unerschütterliche Unterstützung der Ukraine, die Stärkung der demokratischen Sicherheit, der Kampf gegen Informationsmanipulation und ausländische Einmischung sowie die Steuerung der Migrationsströme.
Zu den wichtigsten Entscheidungen, die auf Initiative Italiens getroffen wurden, gehört die Verabschiedung von eine Neuinterpretation der Europäischen Menschenrechtskonventionwas die Abschiebung einiger Migranten erleichtern könnte, auch in „Rückführungszentren“ in Drittländern.
Was die Erklärung des Europarats sagt
Im Einzelnen definiert die verabschiedete Erklärung die in den Artikeln 3 und 8 der Konvention verankerten Rechte, die den Schutz vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sowie das Recht auf Privat- und Familienleben betreffen. Das Dokument befürwortet die Zusammenarbeit mit Drittländern zur Migration, einschließlich der Nutzung von „Rückführungszentren“, sofern diese Länder die Menschenrechtskonvention einhalten.
Das steht im Text das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung bleibt uneingeschränkt, stellt jedoch fest, dass „die Beurteilung des Mindestmaßes an Schwere einer Misshandlung, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe darstellt, relativ ist und von allen Umständen des Einzelfalls abhängt“.
Was Artikel 8 betrifft, heißt es in der Erklärung: Staaten können Ausländer trotz ihres Rechts auf Privat- und Familienleben ausweisenvorausgesetzt, dass dies mit einem legitimen Ziel wie der nationalen Sicherheit abgewogen wird und dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte „stichhaltige Gründe“ verlangen würde, um Vorrang vor der Entscheidung eines Staates zu haben.
„Es ist wichtig, mit neuen Instrumenten auf die heutigen Herausforderungen reagieren zu können“, erklärt Italiens Unterstaatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Massimo Dell’Utri und betont, dass das Dokument die Notwendigkeit anerkennt, die Herausforderungen, die die irreguläre Migration mit sich bringt, wirksam und zeitnah anzugehen. um den Grenzschutz zu stärken und die nationale Sicherheit zu gewährleistenauch durch Kooperationsinstrumente mit Drittländern bei der Steuerung der Migrationsströme und der Bekämpfung der Schleusung von Migranten und der organisierten Kriminalität, und bekräftigt gleichzeitig die zentrale Rolle des Übereinkommens als eine Säule der europäischen Rechtsordnung.
Meloni: Legitimität des Italien-Albanien-Modells anerkannt
Das Ergebnis des Gipfels wurde in Rom von Premierministerin Giorgia Meloni mit großer Zufriedenheit begrüßt. „Die Chisinau-Erklärung, die heute von den 46 Mitgliedsstaaten des Europarats angenommen wurde, erkennt die Legitimität der Nationen an, innovative Lösungen bei der Bewältigung der Migrationsströme zu verfolgen. wie Rückführungszentren in Drittländernnach dem von Italien in Albanien eingeführten Modell.
Dies schreibt Premierminister Meloni in den sozialen Medien und stellt fest: „Es ist ein wichtiges Ergebnis, das Ergebnis eines Prozesses, den Italien mit Mut und Entschlossenheit gemeinsam eröffnet hat.“ mit dem dänischen Premierminister Frederiksen‚. „Was noch vor einem Jahr eine Debatte auslöste“, fügt Meloni hinzu, „ist heute geworden.“ ein Grundsatz, den die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates teilen und zeigt einmal mehr, dass der italienische Ansatz für eine geordnete Steuerung der Migrationsströme, den unsere Regierung mit Ernsthaftigkeit und Konsequenz verfolgt, nun auch zum Ansatz Europas geworden ist.“
Über das Migrationsthema hinaus bekräftigten die Mitgliedsstaaten des Europarats ihre feste Unterstützung für die Ukraine und legten dabei besonderen Wert auf internationale Instrumente, die darauf abzielen, die Verantwortung Russlands für die Aggression zu bestimmen. 36 Staaten, darunter Italien, und die Europäische Union haben den Gründungsbeschluss zur Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine angenommen.










