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Home » EuGH bestätigt EU-Kommission bei Rekordstrafe
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EuGH bestätigt EU-Kommission bei Rekordstrafe

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 2, 2026
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EuGH bestätigt EU-Kommission bei Rekordstrafe

Niederlage vor EuGH

Rekord-Wettbewerbsstrafe für Google bestätigt

02.07.2026 – 10:04 UhrLesedauer: 2 Min.

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Google muss eine Wettbewerbsstrafe in Rekordhöhe zahlen. (Quelle: Andrej Sokolow/dpa/dpa)

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Warum sind manche Google-Apps auf Android-Handys Standard? Der Tech-Gigant muss eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission akzeptieren.

Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Rekordhöhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Das entschieden die Richter in Luxemburg. Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken.

Bei den Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google entwickelt und ist für Gerätehersteller kostenlos. Den Großteil seiner Einnahmen erzielt Google über sein Flaggschiffprodukt, die Suchmaschine. Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche.

Strafe der EU-Kommission ursprünglich höher

Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoß und verhängte 2018 ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher der Kommission bestätigte. Aus ihrer Sicht stellte Google durch die Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren.

Die Brüsseler Behörde kritisierte darüber hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften.

Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu schützen und zu stärken.

Google änderte Geschäftspraktik bereits

Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert, die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition in Android zu erzielen.

Das Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Bereits in erster Instanz gab es vor dem Gericht der EU eine Schlappe: Die Luxemburger Richterinnen und Richter senkten das Bußgeld in ihrem Urteil von 2022 lediglich um rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro.

Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht im Gegensatz zur EU-Kommission keinen Verstoß darin sah, dass Google bestimmten großen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei.

Reihe von hohen Strafen gegen Google

Nach einem Einspruch des Unternehmens und seines Mutterkonzerns Alphabet bestätigte der EuGH das Urteil nun endgültig. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht, hieß es.

Wettbewerbshüter der EU-Kommission überziehen Google immer wieder mit hohen Wettbewerbsstrafen. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen Googles Preisvergleichsdienst vom EuGH bestätigt, eine andere Strafe wurde dagegen kurze Zeit später gerichtlich kassiert. In Schweden verdonnerte ein Gericht den Tech-Riesen erst am Mittwoch dazu, der Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen. Der Konzern konnte die Bußgelder bisher gut verkraften – das Online-Werbegeschäft läuft.

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