Neues Sanktionspaket
EU plant Einreiseverbot für russische Ukraine-Kämpfer
09.06.2026 – 16:40 UhrLesedauer: 2 Min.
Russlands Energie-, Finanz- und Rüstungssektor geraten ins Visier der EU. Mit dem 21. Sanktionspaket plant Brüssel zudem ein Einreiseverbot für russische Soldaten.
Die EU-Kommission hat ein neues Sanktionspaket gegen Russland vorgeschlagen. Nach Angaben von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen umfasst das mittlerweile 21. Paket Maßnahmen gegen den Energie- und Finanzsektor sowie gegen den Handel mit Kryptowährungen.
Erstmals soll zudem die russische Fischereibranche von Sanktionen betroffen sein. Vorgesehen sind Einfuhrbeschränkungen für verschiedene Fischprodukte. Für einzelne Produkte, darunter Kabeljau, soll ein vollständiges Importverbot gelten.
EU geht gegen Schattenflotte vor
Dem Vorschlag zufolge sollen weitere 30 Schiffe der sogenannten russischen Schattenflotte auf die Sanktionsliste gesetzt werden. Zudem will die Kommission erstmals auch Unternehmen ins Visier nehmen, die diese Schiffe etwa durch Betankung oder andere Dienstleistungen unterstützen. Geplant sind außerdem Beschränkungen für Häfen, Flughäfen und Raffinerien, die russisches Öl handeln oder verarbeiten.
Im Finanzbereich sollen Transaktionen mit 31 weiteren russischen Banken untersagt werden. Darüber hinaus schlägt die Kommission Sanktionen gegen weitere Banken, Kryptofirmen und Ölhandelsunternehmen in Drittstaaten vor, denen die Umgehung bestehender Strafmaßnahmen vorgeworfen wird.
Nach Angaben von der Leyens sollen zudem neue Exportbeschränkungen für Güter und Technologien eingeführt werden, die von der russischen Rüstungsindustrie genutzt werden können. Betroffen wären unter anderem bestimmte Metalle und Komponenten für Drohnen.
Außerdem schlägt die Kommission vor, ehemaligen russischen Militärangehörigen, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gedient haben, die Einreise in die Europäische Union zu verwehren.
Die Vorschläge müssen nun von den EU-Mitgliedstaaten beraten und einstimmig beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten können.










