Neue Richtlinie
EU-Plan könnte deutsche E-Auto-Prämie ins Wanken bringen
27.02.2026 – 12:05 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Bundesregierung plant eine soziale E-Auto-Förderung. Doch ein Gesetzentwurf aus Brüssel könnte diese Pläne grundlegend verändern.
Wie die „Financial Times“ berichtet, arbeitet die EU-Kommission an einem Gesetzentwurf, der staatliche Förderprogramme für Elektroautos an klare Herkunftsvorgaben knüpfen soll. Demnach könnten Käufer nur dann von staatlichen Prämien profitieren, wenn die geförderten Fahrzeuge bestimmte „Union origin“-Kriterien erfüllten – also Mindestanteile europäischer Wertschöpfung nachweisbar sind.
„Auto Motor und Sport“ schreibt, Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge sollen künftig nur dann förderfähig sein, wenn sie innerhalb der Europäischen Union montiert werden. Zudem sollen mindestens 70 Prozent der Komponenten – gemessen am Preis – aus der EU stammen. Eine Ausnahme könne zunächst die Batterie bilden. Allerdings soll auch hier gelten, dass zentrale Hauptkomponenten aus Mitgliedstaaten kommen müssen.
Wie „Edison“ berichtet, sieht ein Stufenplan vor, die Vorgaben bereits ab dem dritten Jahr deutlich zu verschärfen. Dann müssten demnach auch die Batteriezellen sowie das aktive Kathodenmaterial aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stammen. Ein Elektroauto könnte also nur dann staatlich gefördert werden, wenn es weitgehend in Europa gefertigt worden ist – bis hin zur Batteriezelle.
Basis ist der sogenannte „Industrial Accelerator Act“. Laut „electrive.net“ sei die Vorstellung des Strategiepapiers zunächst für den 25. Februar vorgesehen gewesen, inzwischen soll sie am 4. März 2026 erfolgen. EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné hat laut „Handelsblatt“ erklärt: „Wir hoffen, dass diese zusätzliche Woche interner Diskussionen dazu beitragen wird, den Vorschlag noch solider zu machen.“ Vor allem soll es in dem Plan darum gehen, die europäische Wirtschaft vor dem immer stärkeren Druck aus anderen Industrieländern zu schützen.
Welchen Stand der kolportierte Entwurf tatsächlich hat und inwieweit die genannten Kriterien in die finale Fassung einfließen, ist bislang offen. Selbst nach einer Vorstellung durch die Kommission wäre der Vorschlag zunächst nur ein Gesetzentwurf und müsste das weitere EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Für die Bundesregierung könnte das Vorhaben dennoch relevant werden. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte im Januar Eckpunkte für eine neue, sozial ausgestaltete E-Auto-Förderung vorgestellt. Diese sieht nach bisherigem Stand weder Preisobergrenzen noch Herkunftsvorgaben für die geförderten Fahrzeuge vor.
Laut „electrive.net“ soll der EU-Entwurf vorsehen, dass neue Regeln für Förderprogramme gelten, die ab sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung neu aufgelegt oder aktualisiert würden. Wird die deutsche Prämie in diesem Zeitraum eingeführt oder geändert, müsste sie möglicherweise an die europäischen Vorgaben angepasst werden.
