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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das geänderte Kinderschutzgesetz Ungarns gegen EU-Recht verstößt und Schwule und Transgender diskriminiert.
Es ist das erste Mal, dass das Gericht feststellt, dass ein EU-Mitgliedstaat gegen die in der EU-Charta der Grundrechte verankerten Grundwerte verstoßen hat. Das Gesetz wurde von Viktor Orbán in einem Referendum vorangetrieben, das mit der Abstimmung über die Parlamentswahlen zusammenfiel.
Damals wurde dem Gesetz vorgeworfen, dass es schwule Männer zu Unrecht als Pädophile kriminalisierte.
Das Urteil vom Dienstag fällt neun Tage nach den ungarischen Parlamentswahlen, bei denen die oppositionelle Tisza-Partei Orbáns Fidesz-Partei besiegte.
Ungarn hat 2021 sein Kinderschutzgesetz geändert und erklärt, die Änderungen seien notwendig, um Minderjährige vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Das Gesetz verbot die Darstellung oder Förderung von Homosexualität und Geschlechtsumwandlung.
Infolgedessen waren ungarische Medienunternehmen und Verlage verpflichtet, Fernsehserien, Filme und Bücher zu entfernen, in denen Homosexualität dargestellt wurde.
Das Gericht sagte, dass das Gesetz „Nicht-Cisgender-Personen, einschließlich Transgender-Personen, stigmatisiert und marginalisiert“ und stellte fest, dass der Titel des Gesetzes sie mit Personen in Verbindung bringt, die wegen Pädophilie verurteilt wurden. Nach Ansicht des Gerichts erhöht dieser Zusammenhang die Stigmatisierung und kann feindseliges Verhalten fördern.
Alle 27 Richter waren an der Entscheidung beteiligt.
Das Gericht stellte fest, dass Ungarn mehrere Rechte aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt hatte, und ordnete die sofortige Aufhebung des Gesetzes an.
Darin hieß es, dass die Änderungen schwerwiegende Eingriffe in wichtige Rechte einträfen, darunter den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung, die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit.
Das Gericht entschied außerdem, dass das Gesetz gegen die EU-Vorschriften zum freien Dienstleistungsverkehr verstößt.
Während der Anhörung argumentierte Ungarn, dass die Maßnahmen notwendig seien, um Kinder zu schützen und die nationale Identität zu wahren.
Im Jahr 2025 verboten die ungarischen Behörden die Budapest Pride nach demselben Gesetz mit der Begründung, die Veranstaltung könne Minderjährigen schaden. Die Organisatoren setzten den Marsch trotz des Verbots fort und er zog Hunderttausende Teilnehmer an.
Die scheidende ungarische Regierung hatte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht auf das Urteil reagiert.
