Nach einem Medienbericht war das Auswärtige Amt in Kritik geraten. Offenbar hatten Mitarbeiter mehr als zehn afghanischen Staatsbürgern Papiere beschafft.

Das Auswärtige Amt hat Medienberichte zurückgewiesen, nach denen in den vergangenen Jahren mehrere Tausend Personen mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren nach Deutschland eingereist seien. Bei den Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus liefen drei Ermittlungsverfahren, bei denen es insgesamt um weniger als zwei Dutzend Fälle von Afghanen gehe, die über Pakistan eingereist seien, sagte der Sprecher des deutschen Außenministeriums am Freitag in Berlin.

Der „Focus“ hatte berichtet, Beamte des Auswärtigen Amts stünden im Verdacht, Mitarbeiter in deutschen Botschaften und Konsulaten dienstlich angewiesen zu haben, Antragstellern mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren die Einreise in die Bundesrepublik zu genehmigen.

Der Sprecher des Auswärtigen Amts sagte, in den Fällen aus zwei Charterflügen mit Afghanen, um die es insgesamt gehe, seien nach aktueller Sachlage die Identitäten der Personen vor dem Flug nach Deutschland zweifelsfrei festgestellt worden. Auch die Sicherheitsüberprüfungen durch die deutschen Behörden seien erfolgreich durchgeführt worden. „Das Einzige, was sozusagen aufgetaucht ist, ist, dass das Visum nicht in das dafür vorgesehene Dokument geklebt wurde.“

In der Mehrzahl der betreffenden Fälle habe es sich um Menschen mit sogenannten Proxipässen gehandelt, sagte der Sprecher. Solche Proxipässe seien in Afghanistan regulär ausgestellte Dokumente, die teils auch in anderen europäischen Ländern anerkannt würden. Die Dokumente sähen nahezu identisch aus wie reguläre afghanische Pässe. Weil es bei Proxipässen aber oft so sei, dass Dritte – wie die Schwester oder der Bruder – den Pass abholten, dürften in diese nach deutschen Regeln keine Visa geklebt werden. Nach deutschem Verständnis müsse ein Pass nämlich vom Inhaber selbst abgeholt werden.

Da es nicht einfach sei, Proxipässe zu erkennen, gebe es in den deutschen Visastellen – in diesem Fall im pakistanischen Islamabad – speziell geschulte Dokumenten- und Visaberater, ergänzte der Sprecher. Werde ein Proxipass erkannt, müsse dem Einreiseberechtigten ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden. Der berechtige dann zur Einreise nach Deutschland. Geklärt werden müsse auch, warum die in Islamabad mit der Begutachtung der Dokumente betrauten Beamten der Bundespolizei die Proxipässe nicht erkannt hätten, deren Kollegen bei der Einreise in Hannover aber schon.

Mittlerweile sei eine „zusätzliche Sicherheitsschleife direkt vor Abflug“ eingezogen worden, ergänzte der Sprecher. So schaue man sich die Reisedokumente direkt vor Abflug nochmals an. „Wo es Fragen gibt, werden die vor Abflug dann abschließend geklärt.“

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