Betrugsverdacht

Ermittlungen gegen CSU-Frau aus München gestoppt


19.05.2026 – 14:32 UhrLesedauer: 1 Min.

Angelika Niebler (Archivbild) im EU Parlament. Sie spricht von „unzutreffenden Vorwürfen“, will sich ansonsten aber bislang nicht äußern. (Quelle: Philipp von Ditfurth/dpa/dpa-bilder)

Das EU-Parlament hat entschieden: Es soll vorerst keine weiteren Ermittlungen gegen Angelika Niebler (CSU) geben. Kritiker sehen den Vorgang als problematisch.

Die Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft gegen die EU-Abgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Angelika Niebler (CSU) werden bis auf weiteres blockiert. Dafür stimmte das Europäische Parlament in Straßburg am Dienstag (19. Mai).

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, die Immunität Nieblers zum Zwecke der Ermittlungen aufzuheben. Eine Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg votierte in einer geheimen Abstimmung gegen den Antrag.

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Betrugsverdacht bei CSU-Abgeordneter

Niebler vertritt den Wahlkreis Oberbayern und München. Seit 1999 hält sie den Sitz im EU-Parlament und ist dort auch die Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe. Anfang Mai wurde erstmals bekannt, dass schwere Vorwürfe gegen die Münchnerin erhoben wurden. Demnach soll sie jahrelang Mitarbeiter für Aufgaben ohne direkten Bezug zu ihrer Tätigkeit beschäftigt haben, die wiederum aus dem Etat des Parlaments bezahlt wurden.

Das EU-Parlament in Straßburg (Archivbild). Die Abgeordneten lehnten den Antrag der Staatsanwaltschaft ab. (Quelle: Philipp von Ditfurth/dpa/dpa-bilder)

Dabei handelt es sich etwa um eine Assistentin, die eigentlich für einen Parteifreund arbeitete oder Unterstützung für die Tätigkeit Nieblers als Honorarprofessorin.

EU-Parlament hält Antrag für zu ungenau

Neben den Vorwürfen selbst hagelte es auch Kritik für den Umgang damit: So soll Niebler im Hintergrund versucht haben, die Glaubwürdigkeit einer wichtigen Zeugin in Zweifel zu ziehen. Zudem hatte sich der zuständige Rechtsausschuss des EU-Parlaments auch dagegen ausgesprochen, Nieblers Immunität aufzuheben. Brisant daran ist jedoch auch, dass Niebler selbst die stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses ist.

Das Parlament wiederum begründete die Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft damit, dass dieser schlichtweg zu ungenau sei und man genauere Informationen benötige.

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