Fall Fabian aus Güstrow
Ermittler spricht über erste Stunden nach Festnahme
Aktualisiert am 07.11.2025 – 12:32 UhrLesedauer: 3 Min.

Im Fall Fabian nehmen die Ermittler eine Frau fest. Jetzt äußert sich die Staatsanwaltschaft, was in den ersten Stunden danach passiert ist – und wie es jetzt weitergeht.
Zuvor hatten am frühen Morgen mehr als 120 Einsatzkräfte mehrere Grundstücke in Reimershagen und Rum Kogel durchsucht, nur wenige Kilometer von Fabians Heimatstadt Güstrow entfernt. Ebenfalls nicht weit entfernt: Der Tümpel bei Klein Upahl, wo Fabians Leiche am 14. Oktober entdeckt worden war. Die Ermittler stellten einen Geländewagen sicher, trugen Sportschuhe in einer Plastiktüte nach draußen.
Offenbar haben sich durch die Durchsuchungen neue Indizien oder gar Beweise ergeben. Denn am Nachmittag verkündete Oberstaatsanwalt Harald Nowack in Rostock die Festnahme. Details zur Verdächtigen nannte er auch auf Nachfrage nicht. Gegen sie wurde Haftbefehl wegen Mordverdachts erlassen.
Nowack schilderte t-online am Freitag, was nach der Festnahme geschah. Die Verdächtige sei nicht direkt in eine Justizvollzugsanstalt verbracht worden, sondern in eine Polizeidienststelle, vermutlich nach Rostock. Der Grund: Für die Untersuchungshaft muss der Haftbefehl offiziell von einem Ermittlungsrichter verkündet werden. Das muss laut Gesetz „unverzüglich“ passieren, war am Donnerstagabend aber offenbar nicht mehr möglich. Die Verdächtige hat daher ihre erste Nacht nach der Festnahme in einer Polizeizelle verbracht. Am Freitagvormittag wurde ihr der Haftbefehl offiziell verkündet.
„Seit der Festnahme hat sich die Verdächtige nicht zur Tat geäußert“, sagte Nowack. Allerdings habe es bislang keine offizielle Vernehmung gegeben. Die Frau war bereits vor der Festnahme ins Visier der Ermittler geraten und befragt worden. Dabei habe sie sich geäußert, so Nowack. „Erfahrungsgemäß schweigen Verdächtige zunächst“, erläuterte Nowack.
Video | Mordfall Fabian: Polizei durchsucht Haus der Ex-Freundin des Vaters
Player wird geladen
Die Möglichkeit, sich während der Verkündung des Haftbefehls zur Sache zu äußern und gegebenenfalls entlastende Argumente vorzubringen, nutzte die Verdächtige nicht. Anschließend wurde sie nach Angaben des Staatsanwalts in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.











