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Home » Erhöhung ab 2027 wohl niedriger als bisher empfohlen
Politik

Erhöhung ab 2027 wohl niedriger als bisher empfohlen

MitarbeiterBy MitarbeiterDezember 5, 2025
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Erhöhung ab 2027 wohl niedriger als bisher empfohlen

Empfehlung der Kommission

Erhöhung des Rundfunkbeitrags fällt wohl kleiner aus

05.12.2025 – 20:26 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Briefbogen mit Logo von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Symbolbild): Die zuständige Kommission empfiehlt offenbar eine niedrigere Erhöhung de sRundfunkbeitrags als bislang angenommen. (Quelle: IMAGO/Udo Herrmann/imago)

Zum 1. Januar 2027 soll der Rundfunkbeitrag steigen. Doch wie stark? Offenbar empfiehlt die zuständige Kommission einen niedrigeren Beitrag als bislang erwartet.

Beim seit Jahren umstrittenen Thema Rundfunkbeitrag gibt es Medienberichten zufolge eine überraschende Entwicklung. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reduzierte ihre Beitragsempfehlung, wie die Branchendienst Medieninsider und DWDL am Freitag berichteten. Demnach empfiehlt die KEF eine Erhöhung um 28 Cent auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 – statt der ursprünglich empfohlenen 18,94 Euro.

Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro pro Monat. Er sollte schon zu diesem Jahr steigen. Ende 2024 aber stimmten nicht alle Bundesländer der empfohlenen Erhöhung zu. ARD und ZDF wandten sich darum mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht, das noch nicht darüber entschied. Die letzte Beitragserhöhung war 2021 von Karlsruhe durchgesetzt worden.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1975 erarbeitet die KEF Vorschläge, die Grundlage für die Entscheidung der Landesregierungen und Landesparlamente über die konkrete Höhe des Rundfunkbeitrags sind. Dafür überprüft die Kommission regelmäßig den Finanzbedarf der Sender und gibt eine Empfehlung für die Ministerpräsidentenkonferenz ab. Abschließend müssen die Landtage noch grünes Licht geben. Ende 2024 einigten sich die Länder darauf, dass ab 2027 an die Stelle der Zustimmung aller Länder ein Widerspruchsverfahren treten soll.

Darum ging es nun aber noch nicht. Den Medienberichten zufolge geht aus dem Entwurf des neuen KEF-Berichts hervor, dass sich die Kommission zu einer Reduktion ihrer Beitragsempfehlung entschlossen habe. Der Bericht solle im Februar veröffentlicht werden, hieß es. Im Dezember gebe es noch Anhörungen dazu. Änderungen seien nicht ausgeschlossen, aber unwahrscheinlich.

Die verringerte Beitragsempfehlung ist dem Artikel zufolge offenbar vor allem darauf zurückzuführen, dass Mehrerträge festgestellt wurden. Der Grund dafür sei, dass mehr Haushalte den Rundfunkbeitrag zahlten. Außerdem hätten die Anstalten laut Berichtsentwurf mehr Finanzerträge als erwartet erwirtschaftet und deutlich weniger ausgegeben, auch wegen der unklaren Lage rund um den Rundfunkbeitrag.

Zum 1. Dezember war bereits eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft getreten. Unter anderem soll die Zahl der Hörfunkstationen von 70 auf 53 gesenkt werden. Außerdem sollen die Spartenfernsehsender zusammengeführt werden. In dem Berichtsentwurf der KEF heißt es aber dem Artikel zufolge, dass diese Reformen ihre Wirkung frühestens ab 2029 entfalteten.

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