Ab Mitte 2026 sollen aber neue, EU-einheitliche Energieausweise eingeführt werden. Die neue Skala geht dann nur noch von A bis G, es fehlen also im Vergleich zum deutschen System zwei Klassen. Klasse A soll ausschließlich für Nullemissionsgebäude gelten – ein neuer Neubaustandard, der ab 2030 für alle neuen Wohngebäude gelten soll. Energieklasse G soll für die schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands eines Landes gelten. Alle übrigen müssen sich dann gleichmäßig auf die anderen Energieklassen B bis F einsortieren.
Für Immobilienbesitzer bedeutet das, dass sie beim Verkauf oder der Vermietung ihres Gebäudes ab Mai 2026 einen neuen Energieausweis bekommen können. Bestehende Energieausweise müssen nur getauscht werden, wenn sie älter als zehn Jahre sind. Wer sein Haus oder seine Wohnung selbst bewohnt, braucht überhaupt keinen Energieausweis.
Wenn neue Energieeffizienzklassen eingeführt werden, könnte das natürlich auch einen Einfluss auf die Wertentwicklung der Immobilien haben. Ein Haus, das heute in Klasse A eingestuft ist, kann im neuen System die Klasse B bekommen. Gebäude der Energieklasse H könnten in Zukunft „aufgewertet“ werden und Klasse G bekommen. Da beide Systeme übergangsweise parallel existieren werden, könnte auch das auf den Preis eine Auswirkung haben.
Auf Anfrage von t-online bestätigt Arne Hartwig, Experte bei Immoscout24, dass es hier ein Risiko gibt. Da die genaue Ausgestaltung für Deutschland aber noch aussteht, könne man keine Prognose abgeben, ob und ab wann die neuen Energieklassen für den Immobilienmarkt relevant werden.
„Für die Immobilienbewertung bleibt entscheidend, wie Angebot und Nachfrage reagieren. Neue Vorgaben allein führen nicht automatisch zu Preisanpassungen, sondern entfalten ihre Wirkung erst über konkrete Nutzungseinschränkungen, Kosten oder Finanzierungsbedingungen. Auch Förderprogramme können dazu beitragen, energetisch schwächere Bestandsimmobilien weiterhin marktfähig zu halten“, so Hartwig.
Neue Förderprogramme sind auf Bundesebene auch geplant. Im Entwurf für ein neues Klimaschutzprogramm, das bis März vorgelegt werden muss, wird dies zumindest angedeutet: Demnach soll es für den Heizungstausch mehr Geld geben, wenn man weniger als 30.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen vorweist. Auch Gebäudesanierungen will die Regierung demnach für Haushalte mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen mit einem Kostenzuschuss von bis zu 30 Prozent fördern. Bei besonders schlecht gedämmten Gebäuden soll es einen Zuschlag von zehn Prozentpunkten geben. Sanierungsmaßnahmen werden auch heute schon gefördert, allerdings nicht nach Einkommen gestaffelt.
Damit dürften nicht nur die Energieeffizienzklassen für die künftige Wertentwicklung von Immobilien entscheidend sein. Arne Hartwig sagt: „Für die Preisfindung gewinnt damit weniger die formale Effizienzklasse als ’neuer Tacho‘ an Bedeutung, sondern die Perspektive: Welche energetischen Ziele sind realistisch erreichbar und mit welchem Investitionsaufwand?“ Insbesondere bei unsanierten Immobilien sei es wichtig, potenziellen Käufern Zugang zu transparenten Informationen zu ermöglichen, die eine realistische Kostenabschätzung präsentieren. Auch das könne sich Hartwig zufolge „stabilisierend“ auf die Preise auswirken.
