Grausame Tat
Eltern lassen Baby verhungern – Gericht spricht Urteil
Aktualisiert am 21.07.2026 – 12:09 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Säugling leidet – aber die Eltern geben ihrem Kind weder Nahrung noch Flüssigkeit. Für das Landgericht Itzehoe ist die Sache eindeutig.
Die Eltern eines in Brunsbüttel verhungerten vier Monate alten Babys müssen wegen Mordes in Haft. Das Landgericht Itzehoe verurteilte sie am Dienstag wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslangen Freiheitsstrafen.
Der Fall lasse einen „fassungslos zurück“, sagte der Vorsitzende Richter Johann Lohmann am Vormittag in seiner Urteilsbegründung.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Das Kind habe in den letzten vier Wochen vor seinem Tod qualvoll gelitten, hatte die Anklagevertretung argumentiert. Deshalb sei das Mordmerkmal der Grausamkeit gegeben.
Die Eltern haben auch noch dreijährige Zwillinge
Die Verteidigung des Paars hatte hingegen auf fahrlässige Tötung plädiert. Die zum Tatzeitpunkt beide 24 Jahre alten Eltern erklärten vor Gericht, erst zwei Wochen vor dem Tod ihrer Tochter den Gewichtsverlust bemerkt zu haben. Einen Kinderarzt suchten sie dennoch nicht auf – und begründeten dies vor Gericht mit Gewichtsschwankungen, die auch ihre älteren Zwillinge gehabt hätten.
Das kleine Mädchen war Ende September 2025 völlig abgemagert gestorben. Die Obduktion ergab Tod durch Verhungern. Den Eltern zufolge hatte das Kind die Flasche nicht angenommen – und öfteres Stillen reichte nicht, um das Baby angemessen zu ernähren.
Während des Prozesses hatten der Vater und die Mutter von ihren Schwierigkeiten im Umgang mit dem Säugling berichtet. „Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde“, sagte der Vater. An den Monat des Todes seiner Tochter habe er jedoch bis zum Todestag keine Erinnerung mehr. Die Zwillinge des Paars waren damals drei Jahre alt.
Geldsorgen, Panikattacken – und die Rolle des Jugendamts
Wie der NDR berichtete, hatte die Familie Geldsorgen: Der Vater schlug sich mit Hilfsjobs durch, die Miete übernahm das Sozialamt. Die Mutter habe zudem unter Panikattacken und Depressionen gelitten.
Im Prozess war auch die Rolle des Jugendamtes thematisiert worden. Eine Mitarbeiterin sagte als Zeugin vor Gericht aus. Sie war mit einem Kollegen bereits Mitte Juni ein erstes Mal im Haus der Angeklagten gewesen, nachdem offenbar entweder die Schwester oder die Mutter des Angeklagten das Jugendamt alarmiert hatte.
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Die Mitarbeiterin gab zu Protokoll, das kleine Mädchen damals nicht gesehen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen gegen das Jugendamt eingestellt.
