Berliner Polizei zieht Bilanz
Ein Jahr Verbotszonen: So viele Waffen wurden entdeckt
04.02.2026 – 16:40 UhrLesedauer: 2 Min.
Seit fast einem Jahr gibt es drei Waffenverbotszonen in Berlin. Jetzt zieht die Polizei Bilanz – doch eine Aussage zur Wirkung lässt sich bisher nicht machen.
An drei verschiedenen Orten in Berlin ist es seit fast einem Jahr verboten, Waffen mit sich zu führen. Dabei zeigt sich: Je nach Ort gibt es deutliche Unterschiede bei den Zahlen der dort sichergestellten Waffen. Das geht aus einer Antwort der Polizei auf Anfrage der Berliner Regionalredaktion von t-online hervor.
Seit dem 15. Februar 2025 ist in den Bereichen rund um den Görlitzer Park in Kreuzberg, das Kottbusser Tor und den Leopoldplatz in Wedding das Mitführen jeglicher Waffen verboten. Bis zum Ende des Jahres (31. Dezember 2025) wurden am Leopoldplatz insgesamt 103 Messer sowie 16 sonstige Waffen und gefährliche Gegenstände sichergestellt.
Deutlich weniger sind es in den zwei anderen Bereichen: Polizisten stellten in demselben Zeitraum am Kottbusser Tor 29 Messer, zwei Schusswaffen und drei sonstige Waffen sicher. Am Görlitzer Park waren es 10 Messer sowie 16 sonstige Waffen.
Zudem registrierte die Polizei einen Rückgang bei den Ordnungswidrigkeiten gegen das Waffengesetz im Bereich Kottbusser Tor und Leopoldplatz. Auch die Zahl der Messerangriffe und Straftaten mit Schusswaffen an den drei Orten sei im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Konkrete Zahlen nannte die Polizei nicht. Insgesamt zieht die Behörde aber eine positive Bilanz: „Durch die umfangreichen und regelmäßig durchgeführten Einsätze konnte eine generalpräventive Wirkung erzielt werden“, hieß es.
Dennoch seien die Zahlen nicht unbedingt aussagekräftig für die Wirkung der Waffenverbotszonen. Laut Polizei braucht es dafür einen längeren Betrachtungszeitraum.
Als Waffen gelten laut Verordnung unter anderem Schreckschusswaffen, Armbrüste und Hiebwaffen. Auch alltägliche Gegenstände wie Taschen- oder Küchenmesser, die als Waffe genutzt werden können, fallen unter die Verordnung. Ausnahmen gibt es lediglich für Menschen, die einen Nachweis liefern können, diese Gegenstände für die Arbeit zu nutzen. Das sind etwa Handwerker, die ein Messer als Werkzeug benötigen.
Kritik an der Verordnung gab es vonseiten der Linken. Im Zentrum stand hauptsächlich die Möglichkeit der Beamten, durch die Verordnung Personen in den betroffenen Gebieten anlasslos durchsuchen zu können. Dabei geraten nach Ansicht der Partei besonders migrantische Jugendliche in den Fokus der Kontrollen.
Berlin hatte im Laufe des vergangenen Jahres die Verbotszonen auch auf große Bahnhöfe der Stadt und den kompletten Nahverkehr ausgeweitet.
