Die Eigentümergemeinschaft trägt alle Kosten, die für das Gemeinschaftseigentum anfallen. So werden beispielsweise Ausgaben für Renovierungsarbeiten an der Fassade auf alle Wohnungsbesitzer umgelegt. Diese beteiligen sich anteilig je nach Umfang ihres Sondereigentums (siehe oben).
Außerdem zahlen alle Eigentümer ein monatliches Wohn- oder Hausgeld. Es umfasst unter anderem:
Werfen die Rücklagen Zinserträge ab, können diese das Wohngeld reduzieren. Nicht enthalten ist die Grundsteuer für Ihr Wohneigentum. Die kommt für jeden Eigentümer noch obendrauf.
Ja, das geht. Der Weg zum Darlehen ist für Eigentümergemeinschaften allerdings weit. Nicht nur muss sich die Mehrheit auf der Eigentümerversammlung für die Kreditaufnahme aussprechen, auch müssen alle Einzelheiten besprochen werden: Darlehenshöhe, Zinsen, Rückzahlungskonditionen, Laufzeit und Ausfallhaftung aller, falls einzelne Eigentümer nicht zahlen.
Das größte Problem beim Darlehen sind aber die Banken. Die überwiegende Zahl von ihnen macht bei Anfragen von Eigentümergemeinschaften dicht, weil Sicherheiten fehlen. Das schreckt ab und macht es schwierig, eine Bank zu finden.
Gelingt es doch, geht das oft mit höheren Zinsen und Auflagen einher. So fordern manche Banken einen Beschluss mit doppelt qualifizierter Mehrheit, obwohl rein rechtlich die einfache Mehrheit der Eigentümerversammlung ausreicht. Den Kreditvertrag unterschreibt schließlich der Hausverwalter.
Die einzelnen Eigentümer zahlen Zins und Tilgung des Gemeinschaftskredits über das Hausgeld. Es wird häufig erhöht, um die Kosten reinzubekommen.
Eigentümergemeinschaften sind Gesamthandsgemeinschaften. Diese Rechtsform ist eine Gemeinschaft von Personen, denen ein bestimmtes Vermögen gemeinschaftlich zusteht. Sie ist eine Sonderform des Miteigentums. Ein anderes Beispiel für eine Gesamthandsgemeinschaft ist die Erbengemeinschaft.
