Vierte Pleite in sechs Jahren

Droht Galeria-Kunden der Verlust ihrer Gutscheine?


Aktualisiert am 12.10.2026 – 16:23 UhrLesedauer: 3 Min.

Galeria Kaufhof

Galeria Kaufhof-Schriftzug an einer Fassade: Nach der Insolvenz werden Gutscheine zur Gläubiger-Forderung. (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-bilder)

Wenn ein Einzelhändler Insolvenz anmeldet, stehen Gutscheinbesitzer vor einem Problem. Wo können Sie ihren Gutschein noch einlösen? Oder ist das nicht mehr möglich?

Die Warenhauskette Galeria meldete Anfang Oktober bereits zum vierten Mal innerhalb von sechs Jahren Insolvenz an und steht damit erneut vor einem drastischen Schrumpfkurs. 33 Filialen – unter anderem in Berlin, München, Köln und Mannheim – stehen auf dem Prüfstand, konkrete Schließungen sind bislang aber nicht bestätigt. Tausende Beschäftigte bangen um ihre Jobs, während die Gewerkschaft Ver.di dem Management schwere Fehler und mangelnde Investitionen vorwirft.

Für viele Kundinnen und Kunden drängt sich dabei eine ganz praktische Frage auf: Was wird eigentlich aus bereits gekauften Gutscheinen – lassen sie sich noch einlösen, oder ist das Geld verloren?

Stationärer Handel in der Krise

Galeria ist kein Einzelfall. Auch andere stationäre Einzelhändler mit angeschlossenem Online-Shop sind zuletzt zahlungsunfähig geworden – den Deko-Händler Depot hat es ebenso erwischt wie Peek & Cloppenburg, Esprit und Hallhuber, die allesamt Insolvenz anmelden mussten.

Laut Unternehmensangaben nimmt Galeria Gutscheine und Geschenkkarten, die Kundinnen und Kunden bereits bezahlt haben, an den Kassen und im Onlineshop noch an. Allerdings berichten Kunden laut einem Bericht der „Allgemeinen Zeitung” vereinzelt auch, dass in einigen Filialen Hinweisschilder aufgetaucht seien, die darauf aufmerksam machen, dass Gutscheine nicht mehr einlösbar sind.

Ist das Insolvenzverfahren jedoch eröffnet, wird es deutlich schwieriger, an sein Geld zu kommen: Dann bleibt in der Regel nur der Weg über den Insolvenzverwalter.

Kann ich Gutscheine nach einer Insolvenz noch einlösen?

Nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) gilt: Ist über das Vermögen des Händlers, der Ihnen einen Gutschein ausgestellt hat, das Insolvenzverfahren eröffnet worden, können Sie Ihre Forderungen aus dem Gutschein nur noch zur Insolvenztabelle anmelden. Das bedeutet: Ausgegebene Gutscheine verfallen zwar nicht automatisch, aber sie dürfen vom insolventen Unternehmen nicht mehr angenommen werden.

Mit einem Gutschein haben Sie einen zugrunde liegenden Anspruch auf Waren oder Dienstleistungen. Ist das Unternehmen insolvent, werden Sie zum gewöhnlichen Insolvenzgläubiger mit demselben Rang wie etwa Lieferanten mit offenen Rechnungen.

Folgende Möglichkeiten haben Sie in diesem Fall:

  • Sie könnten versuchen, den Gutschein noch schnell in einer eventuell verbliebenen Filiale des insolventen Händlers einzulösen, bevor diese ebenfalls schließt. Allerdings hängt das vom Einzelfall ab.
  • Sie können Ihre Forderung aus dem Gutschein beim zuständigen Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren „Zur Tabelle“ anmelden. Ist das Vermögen verwertet und das Insolvenzverfahren abgeschlossen, erhalten alle Gutscheininhaber lediglich einen Anteil auf ihre Forderung. Laut Verbraucherzentrale Brandenburg sind die Aussichten, den vollen Wert des Gutscheins zu erhalten, sehr gering, da Gutscheinforderungen in der Regel nur mit einer Quote von unter fünf Prozent bedient werden. Meist laufen solche Forderungen wegen der geringen Insolvenzmasse ins Leere.

Ob sich der Aufwand für Sie lohnt, hängt nicht zuletzt von der Höhe des Gutscheins ab.

Eine Insolvenz heißt nicht Konkurs

Muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden, heißt das zunächst einmal nur, dass es zahlungsunfähig ist. Das Unternehmen ist also weder pleite noch bankrott. Es geht auch nicht in Konkurs. Insolvenzgründe können sein: (1) Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, (2) dem Unternehmen droht zeitnah eine Zahlungsunfähigkeit und/oder (3) das Unternehmen ist überschuldet.

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