DHL-Blockierer
Dresdner Gericht hebt Freispruch für Klimaaktivisten auf
28.03.2026 – 07:55 UhrLesedauer: 2 Min.
Mehrere Aktivisten wurden vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen – das Dresdner Oberlandesgericht kassiert nun das Urteil. Eine Rechtsfrage bleibt dabei weiter ungeklärt.
Das Dresdner Oberlandesgericht hat den Freispruch von vier Klimaaktivisten aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung an das Amtsgericht Eilenburg zurückverwiesen.
Das Amtsgericht Eilenburg hatte die Beschuldigten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig legte daraufhin eine sogenannte Springrevision ein – damit übersprang sie die nächste Instanz, und das Verfahren landete in beschleunigter Form direkt am Oberlandesgericht. Zur Revisionsverhandlung erschienen die Beschuldigten nicht persönlich; sie ließen sich von ihren Verteidigern vertreten.
Das OLG gab dem Revisionsantrag statt. Das Eilenburger Urteil entspreche rein formal handwerklich nicht den Anforderungen, wie das Gericht mitteilte. Die inhaltliche Frage, ob eine Nötigung vorliegt, ließ das OLG offen.
Die Verteidigung hatte in der Verhandlung auf das Recht der Versammlungsfreiheit verwiesen. Zudem habe für die Lkw-Fahrer die Möglichkeit bestanden, im Kreisverkehr eine andere Ausfahrt zu wählen, wie die Verteidigung argumentierte.
DHL hatte nach der Blockade zunächst einen Millionenschaden geltend gemacht und die Teilnehmer auf 84.000 Euro Schadenersatz verklagt. Später bot das Unternehmen einen Vergleich an und korrigierte die Schadenshöhe nach unten.
Eine Gruppe von Unterstützern kritisierte die Entscheidung. Die Frage nach der Richtigkeit des Protests stelle sich angesichts der Klimakrise nicht, erklärte Alex Schäfer von der Kampagne. Eine der Beschuldigten bezeichnete die Neuverhandlung als „formaljuristisches Kleinklein“ und verwies auf die fortbestehende Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens, wie sie in einer Erklärung mitteilte.











