Eier-Verbot und Clown-Klausel
Diese neuen Auflagen gelten am Demo-Wochenende in Dresden
Aktualisiert am 14.02.2026 – 08:52 UhrLesedauer: 2 Min.
Größeres Gebiet, längere Verbotsliste und strenge Lautstärke-Auflagen: Organisatoren des Gegenprotests kritisieren die neuen Regeln als zu weitreichend.
Der große rechtsextreme Aufmarsch mit Neonazis aus ganz Europa zum 13. Februar ist in Dresden fest etabliert. Seit vielen Jahren gibt es dagegen einen breiten Gegenprotest. Auch die Auflagen für Demonstrationen sind jedes Jahr ähnlich. Matthias Lüth (SPD) organisiert den Protest vom Bündnis „Dresden Wiedersetzen“ inzwischen im vierten Jahr mit. Dennoch überraschen ihn ein paar Punkte der Allgemeinverfügung.
Seit Freitag, 10 Uhr, bis Samstag, 23 Uhr, ist das Versammlungsrecht in weiten Teilen Dresdens eingeschränkt. Neben der Altstadt umfasst das Gebiet große Teile von Friedrichstadt bis zum Bahnhof Plauen – ein größeres Gebiet als in den Vorjahren.
Die Verbotsliste wurde ebenfalls länger und spezifischer. Neben Glasflaschen stehen dieses Jahr auch Eier darauf. Die Auflagen betreffen laut Stadt nur Versammlungsteilnehmer und Menschen auf dem Weg zu Demonstrationen. Wer im betroffenen Gebiet lediglich einkaufen geht, fällt formal nicht darunter.
Weitaus einschneidender findet Lüth jedoch die Lautstärke-Auflage. Wie in den Vorjahren dürfen Lautsprecheranlagen 90 Dezibel nicht überschreiten – etwa so laut wie eine belebte Bahnhofshalle. Die Regel soll Anwohner vor Lärm schützen.
Aus Erfahrung weiß Lüth: Ein Demonstrationszug mit Sprechchören wird deutlich lauter. „Am Ende schränkt das den Protest in Hörweite ein“, sagt er. Teilweise könnten die Organisatoren nicht einmal Informationen an die eigenen Demonstranten durchgeben. „Wir sehen die Auflage daher als kritisch an und haben in dieser Form nicht damit gerechnet.“
Die Stadt begründet die Vorschrift mit einem konkreten Fall: Ein Polizist erlitt beim Pegida-Einsatz im November 2023 ein Knalltrauma und war drei Tage dienstunfähig.
Auch bei der Kleidung verschärft die Stadt die Regeln. Dieses Jahr gilt bereits einheitlich dunkle Kleidung als potenziell verboten – nicht mehr nur schwarze. Lüth kritisiert die Formulierung als zu schwammig: „Ich kritisiere, dass man jetzt nachgeschärft hat, schwarze Kleidung zu kriminalisieren.“ Das sorge für Unsicherheit. „Dabei sollten Verordnungen Klarheit schaffen.“
