Streit um Ordnungsgelder
Versand-Apotheke Doc Morris wird gepfändet
05.10.2026 – 00:30 UhrLesedauer: 3 Min.
Jahrelang zahlte DocMorris verhängte Ordnungsgelder in Deutschland nicht. Das hat nun Konsequenzen.
Ein Gericht im niederländischen Limburg hat die Pfändung von Konten der dort ansässigen Versandapotheke DocMorris als rechtmäßig bestätigt. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte die Zwangsvollstreckung beantragt, weil das Unternehmen von deutschen Gerichten verhängte Ordnungsgelder nicht gezahlt hatte. Ein Gerichtsvollzieher konnte bereits einen Teilbetrag der offenen Forderungen eintreiben, wie die „Pharmazeutische Zeitung“ berichtet.
Ausgangspunkt des Streits ist eine Preiswerbung, die das Landgericht Stuttgart DocMorris bereits 2020 untersagt hatte. Weil der Versender dennoch weiter mit den beanstandeten Preisangaben warb, beantragte die Apothekerkammer wiederholt Ordnungsgelder. Im Juli 2024 verhängte das Landgericht Stuttgart ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Beschwerde von DocMorris im Dezember desselben Jahres zurück, womit der Beschluss rechtskräftig wurde.
DocMorris macht trotzdem mit Werbung weiter
DocMorris setzte die Werbung dennoch fort. Im April 2025 kam ein zweites Ordnungsgeld in Höhe von 60.000 Euro hinzu, im Oktober 2025 ein drittes über 100.000 Euro. Auch dieser Beschluss ist inzwischen rechtskräftig. Nach Angaben der Kammeranwälte von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen seien dem deutschen Staat durch nicht gezahlte Ordnungsgelder in den vergangenen Jahren Beträge in Millionenhöhe entgangen.
Da eine Vollstreckung von Ordnungshaft im Ausland nicht möglich ist, empfahl das Landgericht Stuttgart der Kammer, die Beschlüsse in den Niederlanden vollstrecken zu lassen, und stellte dafür die nötigen Formulare bereit. Die Apothekerkammer beauftragte daraufhin einen niederländischen Gerichtsvollzieher, der die Konten von DocMorris pfändete.
DocMorris klagte gegen die Pfändung vor dem Gericht in Limburg. Das Unternehmen argumentierte, die Kammer sei nicht zur Vollstreckung befugt, da die Zahlung an die Staatskasse zu erfolgen habe. Zudem habe DocMorris der Kammer vorgeworfen, die Gelder für eigene Zwecke vereinnahmen zu wollen, anstatt sie weiterzuleiten.
Gericht erklärt Pfändung für rechtmäßig
Das Gericht in Limburg wies die Klage zurück und erklärte die Pfändung für rechtmäßig. Die Apothekerkammer sei berechtigt, rechtskräftig verhängte Ordnungsgelder zugunsten der Landesoberkasse auch im Ausland zu vollstrecken, so die Richter laut Rechtsanwältin Anne Bongers-Gehlert. Eine gesonderte Ermächtigung sei dafür nicht erforderlich, solange die Landesoberkasse die Beitreibung nicht selbst übernommen habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, DocMorris kann innerhalb von vier Wochen Berufung einlegen. Die Kammeranwälte bezeichnen den Erfolg dennoch als „Fingerzeig in die richtige Richtung, dass und wie Ordnungsgeldbeschlüsse zumindest innerhalb der EU vollstreckt werden können“. Bongers-Gehlert sagte: „Die Niederländer können sich nicht hinter der Grenze verstecken und deutsche Ordnungsgeldbeschlüsse ignorieren.“
Auch Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, äußerte sich gegenüber „Bild“: „Wer auf dem deutschen Markt tätig ist, muss die hier geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen beachten.“ Zum Urteil erklärte sie weiter: „Ein ausländischer Unternehmenssitz schützt nicht vor der Durchsetzung deutscher Gerichtsentscheidungen.“
DocMorris selbst wollte sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Gegenüber „Bild“ erklärte das Unternehmen lediglich: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu einem laufenden Verfahren nicht äußern.“ Auch eine Anfrage der „Pharmazeutischen Zeitung“ blieb unbeantwortet.
DocMorris gilt als größte Versandapotheke Europas mit mehr als 11 Millionen Kunden, von denen die meisten in Deutschland leben. Die Firmenzentrale befindet sich seit 2004 im niederländischen Heerlen, nahe der deutschen Grenze. Im ersten Quartal 2026 erwirtschaftete der Konzern auf dem deutschen Markt nach Angaben der „Deutschen Apotheker Zeitung“ umgerechnet 327,2 Millionen Euro, ein Plus von 11,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. DocMorris übernahm zudem die frühere deutsche Versandapotheke Apo-Rot.
