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Home » Discounter darf wohl weiter Extra-Rabatte anbieten
Leben

Discounter darf wohl weiter Extra-Rabatte anbieten

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 18, 2026
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Discounter darf wohl weiter Extra-Rabatte anbieten

Einzelhandelsrabatte

Netto darf wohl weiter Extra-Rabatte in App anbieten

Aktualisiert am 18.03.2026 – 13:09 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Netto-Logo: Discounter setzt auf exklusive App-Rabatte. (Quelle: IMAGO/Guido Schiefer/imago)

Nur mit der Netto-App sparen? Ja! Kritik am Rabatt-Programm lässt das OLG Bamberg unbeeindruckt, der Konzern darf seine Digitalstrategie wohl beibehalten.

Der Discounter Netto darf aller Voraussicht nach weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes auf Unterlassung dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben, sagte der Vorsitzende des 3. Zivilsenates, Rainer Sellnow, in der Hauptverhandlung in Bamberg (Az. 3 UKl 16/25 e). Er sprach von einem „klaren Fall“ und machte dem Vertreter der Klägerpartei auch keine Hoffnung auf die etwaige Zulassung einer Revision. Eine Entscheidung soll am späten Nachmittag verkündet werden.

In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Rabatt von „15 Prozent auf Alles“ beworben, der allerdings nur über die App eingelöst werden kann. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das diskriminierend und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Kritisiert wird, dass behinderte, ältere oder jüngere Menschen benachteiligt würden, weil sie entsprechende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften.

Das Gericht sieht es anders: Der Anbieter stelle die App allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung. Er müsse dabei nicht etwa auf Vorlieben, Fähigkeiten oder Möglichkeiten Einzelner eingehen. Zudem könne der Zugang zur App unterschiedlich gewertet werden. So hätten etwa Sehbehinderte bessere Möglichkeiten im Umgang mit der App als etwa mit der Werbung auf einem Printprodukt.

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