Man kann über die App den digitalen Fahrzeugschein auch weitergeben – das kann aber nur die Person, die den digitalen Fahrzeugschein ursprünglich heruntergeladen hat. Die App überprüft laut KBA automatisch bei jedem Start, ob die Daten des Fahrzeugscheins noch aktuell sind. Neue Daten etwa für eine Hauptuntersuchung werden automatisch in die App übertragen.
„Für Verbraucher beinhaltet die Einführung eines digitalen Fahrzeugscheins durchaus Erleichterungen, weil sie nur noch ihr Handy vorzeigen müssten, wenn sie in eine Verkehrskontrolle kommen“, so der ADAC. Das KBA rät: Die Papierform sollte weiterhin mitgeführt werden, da die Rechtsänderung noch nicht allen Polizeibehörden bekannt sei. Bei Fahrten ins Ausland müsse der Fahrzeugschein in Papierform aktuell weiterhin mitgeführt werden.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Schritt zur Digitalisierung von Fahrzeug- und Fahrerlaubnisdokumenten. „Moderne, digitale Nachweise können Verwaltungsprozesse vereinfachen, Ressourcen sparen und den Bürgerinnen und Bürgern den Alltag erleichtern“, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Michael Mertens. Für Polizistinnen und Polizisten werde es einfacher – denn das Handy werde häufiger und verlässlicher mitgeführt als Personaldokumente oder Papier für das Fahrzeug.
Die Polizeibehörden seien aber von der Bundesregierung nicht gut vorbereitet worden. Es gebe bislang keine bundeseinheitlichen Schulungen, wie digitale Dokumente geprüft oder rechtssicher dokumentiert werden sollten. Digitale Nachweise müssten in Echtzeit gegen offizielle Datenbanken abgeglichen werden können. Ohne diese Möglichkeit bleibe die Kontrolle lückenhaft. Die Gewerkschaft weist außerdem auf die Gefahr hin, dass auch digitale Dokumente gefälscht oder manipuliert werden könnten, etwa durch gehackte Apps.
Digitalminister Wildberger plant eine „digitale Brieftasche“. Diese nationale Wallet werde ab Anfang 2027 zur Verfügung stehen, wie ein Sprecher des Ministeriums sagte. Darin sollen auch weitere Wallets nicht-staatlicher Anbieter grundsätzlich eingesetzt werden können.
In der „digitalen Brieftasche“ sollen beliebige Dokumente gespeichert und verwendet werden können – wie der Personalausweis, der Führerschein oder andere offizielle Dokumente. „Das schließt insbesondere auch nicht-staatliche Nachweise ein, etwa zur Eröffnung von Bankkonten oder für den Abschluss von Mobilfunkverträgen.“
