Einkommensanrechnung

Witwenrente: Dieser Fehler kann richtig Geld kosten


Aktualisiert am 20.06.2026 – 06:38 UhrLesedauer: 2 Min.

Ältere Frau sichtet Dokumente: Bei der Witwenrente wird eigenes Einkommen angerechnet.

Ältere Frau sichtet Dokumente: Bei der Witwenrente wird eigenes Einkommen angerechnet. (Quelle: ljubaphoto/getty-images-bilder)

Wer Witwenrente bekommt und gleichzeitig arbeitet, fragt sich mitunter: Lohnt es sich, das eigene Einkommen zu senken, um mehr Rente zu erhalten?

Viele Hinterbliebene haben einen scheinbar cleveren Gedanken: Wenn ich weniger verdiene, wird meine Witwenrente höher – und unter dem Strich habe ich vielleicht sogar mehr Geld und mehr Freizeit. Was zunächst plausibel klingen mag, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Trugschluss – mit langfristigen Folgen.

Wer Witwen- oder Witwerrente erhält, darf einen Teil seines eigenen Nettoeinkommens behalten, ohne dass das die Rentenzahlung schmälert. Der Freibetrag liegt ab 1. Juli 2026 bei 1.122,53 Euro netto im Monat. Alles, was darüber hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. In anderen Worten: Die Witwenrente wird gekürzt.

Die Formel dafür lautet: (Einkommen – Freibetrag) × 0,4 = Abzug bei der Witwenrente

Lesen Sie hier, wie die Einkommensanrechnung genau funktioniert.

Rechenbeispiel: Lohnt es sich, weniger zu arbeiten?

Nehmen wir an, Sie erhalten eine Witwenrente von 1.000 Euro und würden Ihr Nettoeinkommen von 2.200 Euro reduzieren. Die Folge wäre zwar, dass die Witwenrente steigt, je weniger Sie verdienen – doch das Gesamtnetto sinkt. Unterm Strich bleiben Sie auf einem Minus sitzen, wie die folgende Tabelle zeigt:

Nettoeinkommen Abzug bei Witwenrente Witwenrente Gesamtnetto
2.200 Euro 430,99 Euro 569,01 Euro 2.769,01 Euro
2.000 Euro 350,99 Euro 649,01 Euro 2.649,01 Euro
1.800 Euro 270,99 Euro 729,01 Euro 2.529,01 Euro
1.600 Euro 190,99 Euro 809,01 Euro 2.409,01 Euro
1.300 Euro 70,99 Euro 929,01 Euro 2.229,01 Euro
1.150 Euro 29,26 Euro 970,74 Euro 2.120,74 Euro
1.100 Euro 10,99 Euro 989,01 Euro 2.089,01 Euro
1.050 Euro 0 Euro 1.000 Euro 2.050,00 Euro

Warum das Prinzip nicht aufgeht

Die Anrechnungsquote liegt bei 40 Prozent – das heißt: Für jeden Euro weniger Einkommen bekommen Sie nur 40 Cent mehr Witwenrente.

Wenn Sie also Ihr Einkommen reduzieren, führt das insgesamt immer zu weniger Geld. Es gibt keinen Punkt, an dem der Einkommensverzicht komplett durch den Rentenzuwachs ausgeglichen wird.

  • Sie reduzieren Ihr Einkommen von 1.200 auf 1.199 Euro.
  • Dann sinkt der Abzug bei der Witwenrente von (1.200 - 1.122,53) × 0,4 = 30,99 Euro auf (1.199 – 1.122,53) × 0,4 = 30,59 Euro.
  • Die Differenz von 40 Cent führt dazu, dass die Witwenrente um 40 Cent steigt.

Dieser Mechanismus gilt linear für jeden Euro oberhalb des Freibetrags – solange die Witwenrente hoch genug ist, um den vollen Anrechnungsbetrag zu tragen (sie also nicht auf null fällt), und das Einkommen nicht unter den Freibetrag sinkt. Darunter wird schließlich gar nichts mehr abgezogen.

Gut zu wissen

Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente zu verbessern. Ob das Vorhaben umgesetzt wird, ist aber unklar.

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