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Home » Diese Überstunden-Regel sollten Sie nicht übersehen
Wirtschaft

Diese Überstunden-Regel sollten Sie nicht übersehen

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 19, 2026
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Freizeitausgleich

Diese Überstunden-Regel sollten Arbeitnehmer kennen


Aktualisiert am 19.08.2026 – 13:29 UhrLesedauer: 3 Min.

Angestellter erscheint zur Arbeit (Symbolbild): Gelegentliche Überstunden gehören in vielen Unternehmen zum Alltag.Vergrößern des Bildes

Angestellter erscheint zur Arbeit (Symbolbild): Gelegentliche Überstunden gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. (Quelle: Sina Schuldt/dpa-tmn)

Wer länger arbeitet, als im Vertrag steht, kann einen Ausgleich verlangen. Den Zeitpunkt dürfen Beschäftigte aber nicht einfach selbst bestimmen.

Auch wenn sie eigentlich einen Achtstundentag haben, arbeiten viele Angestellte gelegentlich länger. Und das ist auch erlaubt – solange sie dafür an anderer Stelle entlastet werden.

Möglich ist das zum Beispiel mit Freizeitausgleich. Umgangssprachlich spricht man auch davon, dass Sie Ihre angesammelten Überstunden abfeiern. Wir erklären, wie das genau funktioniert und welche Rechte und Pflichten Sie dabei haben.

Wie funktioniert Freizeitausgleich?

Freizeitausgleich ist – wie der Name schon sagt – ein zeitlicher Ausgleich für Überstunden. Haben Sie beispielsweise in einer stressigen Woche acht Stunden mehr gearbeitet, als Ihr Vertrag vorsieht, können Sie sich dafür in einer weniger intensiven Woche einen kompletten Tag freinehmen.

Da Sie als Arbeitnehmer eine Nachweispflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben, sollten Sie Ihre Überstunden dokumentieren. Dafür könnten Sie etwa Ihren nächsthöheren Vorgesetzten um eine Unterschrift bitten, die den Umfang der angeordneten Überstunden bestätigt. Gibt es in Ihrem Unternehmen ohnehin eine Arbeitszeiterfassung, übernimmt das System diese Aufgabe für Sie.

Mitarbeiter notiert seine Mehrarbeit (Symbolbild): Um Überstunden nachweisen zu können, sollten Sie immer die Unterschrift eines Vorgesetzten einholen.Vergrößern des Bildes
Mitarbeiter notiert seine Mehrarbeit (Symbolbild): Um Überstunden nachweisen zu können, sollten Sie immer die Unterschrift eines Vorgesetzten einholen. (Quelle: Oliver Berg/dpa-tmn)

Habe ich Anspruch auf Freizeitausgleich?

Ob Sie Anspruch auf Freizeitausgleich haben, hängt von Ihrem Job, Ihrer Position und Ihrem Alter ab. Grundsätzlich sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Freizeitausgleich vor. Lesen Sie hier, wie sich Mehrarbeit von Überstunden unterscheidet.

Denn es begrenzt die Arbeitszeit auf acht Stunden pro Werktag (§ 3 ArbZG), erlaubt aber auch eine tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden, sofern sich Ihre Arbeitszeit im Schnitt innerhalb von sechs Monaten wieder auf acht Stunden pro Tag einpendelt. Um das zu gewährleisten, ist Freizeitausgleich nötig. Lesen Sie hier, wie Sie Überstunden richtig berechnen.

Ihr Anspruch auf Freizeitausgleich erlischt allerdings, wenn Sie Überstunden leisten, ohne diese vorher mit dem Chef abzusprechen. Auch leitende Angestellte erhalten mitunter keinen Freizeitausgleich, weil Überstunden bei ihnen mit dem Gehalt abgegolten werden können, wenn es über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wo diese Grenze aktuell liegt, lesen Sie hier.

Ist Freizeitausgleich bezahlt?

Unter Freizeitausgleich versteht man einen zeitlichen Ausgleich von Überstunden, keinen finanziellen. Statt zusätzlichem Geld erhalten Sie also zum Beispiel einen weiteren freien Tag unabhängig von Ihrem Urlaubsanspruch. Alternativ gibt es aber auch die Möglichkeit, sich Überstunden auszahlen zu lassen. Lesen Sie hier, ob das steuerfrei möglich ist.

Eine solche Vergütung kann beispielsweise in einem Tarifvertrag oder individuell in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein. Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber nichts vereinbart, müssen Arbeitgeber Überstunden in der Regel auszahlen – entweder mit einem Zuschlag oder analog zu Ihrem normalen Stundenlohn.

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