Das sagen die Gesetze dazu

Schoko-Eiscreme enthält keine Schokolade


18.02.2026 – 07:48 UhrLesedauer: 2 Min.

Schokoladeneis: "Öko-Test" rät zu einem maßvollen Genuss – schließlich steckt in Eis viel Zucker.

Eiskugel: Eine Verbraucherin bemängelt eine Schokoladeneiscreme von Rewe. (Quelle: Sezeryadigar/getty-images-bilder)

Schokoladeneis ohne Schokolade? Das geht laut einer Verbraucherin nicht. Sie wandte sich an die Verbraucherschützer, die eine eindeutige Meinung hierzu haben.

Die Supermarktkette Rewe verkauft unter ihrer Eigenmarke „Rewe Feine Welt“ Schokoladeneiscreme, die allerdings keine Schokolade enthält. Stattdessen steht fettarmes Kakaopulver auf der Zutatenliste – mit einem Anteil von nur 3 Prozent. Eine Verbraucherin aus Berlin beschwerte sich bei den Verbraucherschützern von „Lebensmittelklarheit“.

Auf der Schauseite der Verpackung ist das Wort „Schokolade“ durch die Schriftgröße und die Großbuchstaben besonders präsent. Die Abbildung unterstützt diesen Eindruck ebenfalls.

Hinzu kommt der Beschreibungstext, der mit Formulierungen wie „verführerisch zarte Schokoladeneiscreme“ und „schokoladiges Eisvergnügen“ wirbt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale passt diese Aufmachung jedoch nicht zur tatsächlichen Zusammensetzung.

Zwar enthält die Eiscreme Kakao – dabei handelt es sich jedoch um Kakaopulver und nicht Kakaobutter, Kakaomasse oder Schokolade, wie vielleicht die Beschreibung und die Abbildung suggerieren. Doch diese sind laut „Lebensmittelklarheit“ auch für einen schokoladigen Geschmack nicht nötig – Kakaopulver kann hierfür ausreichen. Nichtsdestotrotz handelt es sich dabei nicht um Schokolade.

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel Verbraucher nicht täuschen – insbesondere nicht über deren Zusammensetzung. Das betrifft hier den Namen des Produkts sowie die Anpreisungen „verführerisch zarte Schokoladeneiscreme“ und „schokoladiges Eisvergnügen“.

In den Leitsätzen für Speiseeis heißt es allerdings, dass es sich um Schokoladeneis handelt, wenn „für den Schokoladengeschmack Kakao/Kakaopulver – auch stark entölt -, Kakaobutter, Kakaomasse und/oder Schokolade zu einem Eismix vermengt werden“ und der Schokoladengeschmack „deutlich wahrnehmbar“ ist. Das lässt viel Spielraum bei der Bezeichnung „Eiscreme Schokolade“. Es kann allerdings auch zu Verwirrungen führen. Die Verbraucherschützer raten Rewe daher dazu, „auf die Hervorhebung von ‚Schokolade‘ auf der Schauseite zu verzichten“.

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