Wer eine BU-Versicherung abgeschlossen hat, für die ein Risikozuschlag erhoben wird, hat die Möglichkeit, diesen nachträglich zu streichen. Voraussetzung: Sie müssen dem Versicherer nachweisen, dass der Grund für den Zuschlag nicht mehr vorhanden ist. Wurde der Zuschlag für ein bestimmtes Hobby erhoben, das Sie mittlerweile nachweislich aufgegeben haben, haben Sie gute Chancen, dass der Zuschlag zukünftig entfällt.

Die Versicherer bewerten Freizeitaktivitäten höchst unterschiedlich. Ein Vergleich lohnt sich darum. Und noch ein Tipp: Nach Abschluss der Versicherung kann zudem jedes Hobby begonnen werden – ohne damit Risikoaufschläge zu riskieren. Eine Pflicht zur Nachmeldung für Hobbys gibt es nicht – es sei denn, Sie möchten die Versicherungssumme nachträglich anpassen. Der Abschluss einer BU-Versicherung in jungen Jahren lohnt sich folglich.

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